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Schriftliche Rüge und Ausschluss von Antragsberechtigung und Begutachtung

Veröffentlicht am:28.03.2022
Veröffentlicht von:Marco Finetti
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Buntes aus der Wissenschaft
Übersicht:

Hauptausschuss beschließt Maßnahmen in weiterem Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten

Beschreibung:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus einem Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Einrichtung für die Selbstverwaltung der Wissenschaft in Deutschland beschloss auf seiner Sitzung vom 25. März 2022 gegen eine Wissenschaftlerin Maßnahmen gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Der Wissenschaftlerin war vorgeworfen worden, einen vertraulich übermittelten Förderantrag an andere Forschende weitergegeben zu haben, um eine darin beschriebene Methode möglicherweise für deren Arbeiten zu verwenden.

In dem daraufhin eingeleiteten Verfahren zur Überprüfung der Vorwürfe kam der DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter der Leitung von Generalsekretärin Dr. Heide Ahrens zu der Bewertung, dass die Vorwürfe den Tatbestand der „unbefugten und unter Verletzung der Vertraulichkeit des Begutachtungsverfahrens erfolgten Weitergabe von Anträgen“ gemäß der DFG-Verfahrensordnung erfüllen. Der Ausschuss würdigte dabei in besonderem Maße den aktiven Umgang der Wissenschaftlerin mit dem zur Last gelegten Verhalten, das diese sowohl innerhalb der Universität als auch im Rahmen der Anhörung vor dem Ausschuss als Fehler eingestanden hat und an dessen Aufklärung sie selbst mitgewirkt habe. Mit Blick auf den Tatbestand und auf mögliche Folgen für das auf Vertraulichkeit gegründete Begutachtungssystem der DFG sprach sich der Ausschuss dennoch für umfassende Maßnahmen aus.

Als geeignete und angemessene Maßnahmen schlug der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens dem Hauptausschuss vor, gegenüber der Wissenschaftlerin eine schriftliche Rüge auszusprechen, sie mit einer Antragssperre für ein Jahr zu belegen und sie zwei Jahre lang nicht als Gutachterin heranzuziehen. Diesem Vorschlag schloss sich der Hauptausschuss an.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2109, presse@dfg.de

Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

Dr. Kirsten Hüttemann, Wissenschaftliche Integrität, Tel. +49 228 885-2827, kirsten.huettemann@dfg.de

Ausführliche Informationen zum Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ unter:

www.dfg.de/gwp

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