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Dem Reinheitsgebot verpflichtet - Ausbildungsordnung für Brauerinnen und Mälzerinnen modernisiert

Veröffentlicht am:30.07.2021
Veröffentlicht von:Andreas Pieper
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Kategorie:Studium und Lehre
Schule und Wissenschaft
Übersicht:

Mit einer neuen Ausbildungsordnung sind angehende Brauer und Mälzer/Brauerinnen und Mälzerinnen in Industrie und Handwerk für die Zukunft bestens gewappnet. Mit Beginn des jetzt startenden Ausbildungsjahres widmen sie sich verstärkt der Nachhaltigkeit, indem sie wichtige Kompetenzen zum nachhaltigen Einsatz von Energie, Kohlendioxid, Druckluft, Kühlung und Wasser erwerben. Die neue Ausbildungsstruktur mit der gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung ermöglicht es zudem, die Inhalte zur Herstellung von Malz und zum Aufbereiten von Wasser bereits nach der Hälfte der dreijährigen Ausbildung abzuprüfen.

Beschreibung:

Dies sind wesentliche Neuerungen der modernisierten Ausbildungsordnung, die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet hat.

Vor dem Hintergrund einer wachsenden Vielfalt mit Blick auf Produktpalette, Technik und Automatisierungsgrad wurde bei der Modernisierung Wert darauf gelegt, dass die Ausbildungsinhalte sowohl in eher kleineren, handwerklichen Betrieben als auch in größeren Unternehmen, die einen hohen Anteil an Prozesstechnik haben, vermittelt werden können. Den Trend zu alkoholfreien Bieren greift die neue Ausbildungsordnung ebenfalls auf, indem sie dafür erforderliche Verfahren wie die gestoppte Gärung und den nachträglichen Alkoholentzug verbindlich aufführt. Die angehenden Brauer und Mälzer/Brauerinnen und Mälzerinnen werden darüber hinaus für den verantwortlichen Umgang von Bier als Konsum- und Genussmittel sensibilisiert und können daher Kundinnen und Kunden situations- und adressatengerecht beraten.

Aufgehoben wurde dagegen die nicht praxisgerechte Sperrwirkung des Prüfungsgebiets „In Betrieb nehmen und Übergeben einer Getränkeschankanlage“. Da die Sachkunde hierzu lediglich für einen Teil der Auszubildenden von Bedeutung ist, kann diese im Rahmen einer zusätzlichen Prüfung erworben werden.

Hauptarbeitgeber der angehenden Fachkräfte sind zumeist Brauereien und Mälzereien. Dabei reicht die Spannbreite von großen, exportierenden Unternehmen bis hin zu kleinen, regionalen Brauereien. Besonders durch das steigende Interesse an Craft Beer nimmt die Anzahl kleinerer Hausbrauereien mit weniger standardisierten Prozessen zu. Brauer und Mälzer/Brauerinnen und Mälzerinnen sind aber aufgrund ihres breiten Kompetenzprofils auch bei Getränkeherstellern, in der pharmazeutischen und chemischen Industrie, in Betrieben der Lebensmittelherstellung sowie in der Zulieferindustrie beschäftigt.

Die Ausbildung eröffnet zudem berufliche Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten. So können Brauer und Mälzer/Brauerinnen und Mälzerinnen branchenspezifische Fortbildungen bei Kammern und brancheninternen Akademien absolvieren, den Abschluss Brauer- und Mälzermeister/Brauer- und Mälzermeisterin, Betriebsbraumeister/Betriebsbraumeisterin oder Staatlich Geprüfter Techniker/Staatlich Geprüfte Technikerin in den einschlägigen Fachrichtungen erwerben oder sich zum Brau- und Getränketechnologen beziehungsweise zur Brau- und Getränketechnologin weiterbilden.

Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen die Verordnung aus dem Jahr 2007 ab und treten zum 1. August 2021 in Kraft. Bestandteil der neuen Ausbildungsordnung sind auch die neu gefassten Standardberufsbildpositionen. Diese beschreiben neue, berufsübergreifend geltende Ausbildungsinhalte zu den vier Bereichen „Digitalisierung“, „Nachhaltigkeit“, „Recht“ und „Sicherheit“. Die identisch formulierten Inhalte sind ab dem 1. August 2021 in allen modernisierten oder neu entwickelten dualen Ausbildungsberufen verbindlich zu verwenden. Für alle bestehenden Ausbildungsberufe haben sie Empfehlungscharakter.

Weitere Informationen zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin unter

Informationen zu den neuen, berufsübergreifend geltenden Ausbildungsinhalten finden Sie unter

Ansprechpartnerin:

Dr. Johanna Telieps,

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.