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Akkreditierungsrat behandelt 100 Anträge und befürwortet Siegener Experiment

Veröffentlicht am:17.12.2020
Veröffentlicht von:Dr. Olaf Bartz
Stiftung Akkreditierungsrat
Kategorie:Studium und Lehre
Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Am 08/.09.12.2020 hat der Akkreditierungsrat zum dritten Mal virtuell getagt. Zur 106. Sitzung lagen 97 Anträge auf Programmakkreditierung zur Entscheidung vor, die aufgrund von Bündelungen insgesamt 189 Studiengänge umfassten. Zugleich befasste sich der Akkreditierungsrat mit drei Anträgen auf Systemakkreditierung, davon zwei Systemreakkreditierungen.

Beschreibung:

Alle vorgelegten Anträge wurden behandelt: 95 Anträge wurden, teils unter Auflagen, positiv beschieden. Bei zwei Anträgen wurde die Entscheidung zurückgestellt, drei wurden negativ beschieden. Die Beschlüsse fasste der Rat im anschließenden Umlaufverfahren.

Weiter wurde im Rahmen der Experimentierklausel über den Antrag der Universität Siegen entschieden. Für das innovative und anspruchsvolle Projekt „European Quality Audit“ (EQA) der Universität zur Qualitätssicherung und -entwicklung hat der Akkreditierungsrat die Anforderungen der Systemakkreditierung als erfüllt festgestellt. Zugleich ermutigte er die Universität, ihre qualitätsentwickelnde Kooperation mit den Partnern aus Graz, Riga und Luzern weiter zu verfolgen.

Der Akkreditierungsrat hat zudem aufgrund der hohen Antragslage die Frist für die Antragsstellung angepasst. Anträge auf Erstakkreditierung in der Programmakkreditierung und in der Systemakkreditierung werden beschieden, sofern sie zwölf Wochen vor der Akkreditierungsratssitzung eingereicht werden. Die Hochschulen werden gebeten, möglichst frühzeitig ihre Anträge zu stellen.

Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und System-akkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.

Weitere Informationen:

Stiftung Akkreditierungsrat

Dr. Olaf Bartz

Geschäftsführer

Adenauerallee 73

53113 Bonn

Tel: (0228) 338306-0

Fax: (0228) 338306-79

bartz@akkreditierungsrat.de

Wir stehen für die Qualität von Studiengängen - an 400 Hochschulen, in 18.000 Studiengängen mit 2,5 Millionen Studierenden.

www.akkreditierungsrat. de – twitter.com/stiftungar

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