Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springen
weiter zur Suchseite

Förderung von acht Rechenzentren im Rahmen des Nationalen Hochleistungsrechnens beschlossen

Veröffentlicht am:13.11.2020
Veröffentlicht von:Rebekka Kötting
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Bund und Länder haben heute die erstmalige Aufnahme von acht Rechenzentren in die gemeinsame Förderung des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen (NHR) beschlossen. Damit ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem national koordinierten Verbund von Hochleistungsrechenzentren erreicht.

Beschreibung:

Auf Grundlage eines wettbewerblichen und wissenschaftsgeleiteten Verfahrens im Rahmen einer Begutachtung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und einer Bewertung durch einen von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) eingesetzten unabhängigen Strategieausschuss wurden die Rechenzentren folgender Hochschulen bzw. Hochschulverbünde für die Förderung ausgewählt:

• Technische Hochschule Aachen (IT Center)

• Berlin University Alliance (Zuse-Institut Berlin)

• Technische Universität Darmstadt (Hochschulrechenzentrum)

• Technische Universität Dresden (Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen)

• Universität Erlangen-Nürnberg (Regionales Rechenzentrum Erlangen)

• Universität Göttingen (Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen)

• Karlsruher Institut für Technologie (Steinbuch Centre for Computing)

• Universität Paderborn (Paderborn Center for Parallel Computing)

Mit dem NHR entwickeln Bund und Länder die fachlichen und methodischen Stärken von Hochleistungsrechenzentren zielgerichtet und koordiniert weiter und begegnen damit der wachsenden Nachfrage nach Wissenschaftlichem Rechnen sowie den Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Wissenschaft. Ziel der gemeinsamen Förderung ist es, dass Forschende an Hochschulen deutschlandweit und bedarfsgerecht auf die für ihre Forschung benötigte Rechenkapazität zugreifen können. Dafür stellen Bund und Länder gemeinsam insgesamt bis zu 62,5 Mio. Euro jährlich bereit, mit denen Investitions- und Betriebskosten der geförderten Rechenzentren über einen Zeitraum von grundsätzlich jeweils zehn Jahren finanziert werden. Weiterförderungen sind möglich.

Die Vorsitzende der GWK und Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, begrüßte die Entscheidung: „Heute haben wir einen weiteren Grundstein für die digitale Forschung und die Zukunftsfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland gelegt. Mit dem Nationalen Hochleistungsrechnen bauen Bund und Länder eine leistungsfähige und ausdifferenzierte Infrastruktur im Bereich des Wissenschaftlichen Rechnens auf. Die hierfür bereit gestellten bis zu 62,5 Millionen pro Jahr sind eine Investition in die Zukunftsfestigkeit der Forschung an Hochschulen.“

Der stellvertretende GWK-Vorsitzende, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, erläutert: „Hochleistungsrechner sind heute zentrale Infrastruktur für Forschung und Lehre. Gemeinsam bündeln Bund und Länder im Nationalen Hochleistungsrechnen ihre Anstrengungen für eine bedarfsgerechte Versorgung der Hochschulen mit Rechenkapazität. Mit der erstmaligen Aufnahme von Rechenzentren in die Förderung haben Bund und Länder eine wesentliche Weiche für eine koordinierte und deutschlandweit nutzbare Infrastruktur des Wissenschaftlichen Rechnens an Hochschulen gestellt. Diese muss durch die Rechenzentren nun zügig vorangetrieben werden.“