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„Innovation in der Hochschullehre“– Toepfer Stiftung gGmbH als Trägerinstitution ausgewählt

Veröffentlicht am:06.12.2019
Veröffentlicht von:Rebekka Kötting
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Übersicht:

„Innovation in der Hochschullehre“– Toepfer Stiftung gGmbH als Trägerinstitution ausgewählt

Beschreibung:

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat heute die Toepfer Stiftung gGmbH als Trägerinstitution zur Ansiedlung der Organisationseinheit „Innovation in der Hochschullehre“ ausgewählt. Mit dem Aufbau der Organisation unter dem Dach der Toepfer Stiftung gGmbH soll zügig im nächsten Jahr begonnen werden, sodass 2021 die ersten Fördergelder an die Hochschulen fließen können.

Der Vorsitzende der GWK und Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Konrad Wolf, betont: „Die dauerhafte Einrichtung einer rechtlich nicht selbständigen Organisationseinheit bei der Toepfer Stiftung soll Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre sowie den Austausch und die Vernetzung relevanter Akteure unterstützen. Ein hochwertiges Studium und gute Lehre sind wichtig für die Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts Deutschland. Mit dem Aufbau der Organisationseinheit wird die Bedeutung der Hochschullehre gestärkt und die Toepfer Stiftung kann als Trägerinstitution zum erfolgreichen Start der neuen Organisation ‚Innovation in der Hochschullehre‘ beitragen.“

Die stellvertretende Vorsitzende der GWK und Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, erklärt: „Herausragende akademische Lehre ist die Grundlage für ein starkes Hochschul- und Bildungssystem. Wir wollen Anreize für die Entwicklung neuer Lehrformate schaffen und die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bundesweit noch stärker in den Dialog bringen. So können sie ihre Erfahrungen systematisch austauschen und neue Erkenntnisse unmittelbarer in ihre Lehre übertragen. Eine Organisationseinheit mit diesem breiten Aufgabenspektrum ist weltweit einmalig und wird unsere Wissenschaftslandschaft wesentlich bereichern. Wir freuen uns, dass wir die Organisationseinheit unter dem Dach der anerkannten Toepfer Stiftung ansiedeln können.“

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 3. Mai 2019 die neue Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ verabschiedet. Wichtige Ziele der Vereinbarung sind die Förderung der Weiterentwicklung der Hochschullehre sowie ihre Stärkung im Hochschulsystem insgesamt. Entsprechend dieser Vereinbarung hat die GWK heute die Toepfer Stiftung gGmbH als Trägereinrichtung der – rechtlich nicht selbständigen – Organisationseinheit „Innovation in der Hochschullehre“ ausgewählt. Sie soll durch entsprechende Förderformate Anreize für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie für Hochschulleitungen setzen, sich weiterhin verstärkt für Qualitätsverbesserungen in Studium und Lehre einzusetzen und den Austausch und die Vernetzung relevanter Akteure unterstützen. Dadurch wird die deutsche Hochschullandschaft in ihrer Breite angesprochen und kontinuierlich die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre gestärkt. Bund und Länder stellen jährlich bis zu 150 Mio. Euro zur Förderung der Innovation in der Hochschullehre bereit. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2021 bis 2023 durch den Bund. Ab 2024 finanzieren Bund und Länder die „Innovation in der Hochschullehre“ gemeinsam, dann tragen Bund 110 Mio. Euro und die Länder 40 Mio. Euro jährlich.

Grundlage der Entscheidung ist ein nach § 7 der Verwaltungsvereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren. Potentielle Trägerinstitutionen haben ihre schriftlichen Konzepte zur Ansiedlung der Organisationseinheit eingereicht. Bund und Länder haben die Stärken und Schwächen aller Anträge auf Grundlage der Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung und unter Einbeziehung von beratenden externen Experten und Expertinnen bewertet und die Toepfer Stiftung gGmbH als besonders geeignet ausgewählt.