Veröffentlicht am: | 04.01.2016 |
Veröffentlicht von: | Rebekka Kötting Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) |
Kategorie: | Wissenschaftspolitik |
Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka ist neue GWK-Vorsitzende im Jahr 2016 – stellv. Vorsitzende ist die Bremer Wissenschaftssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt
Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung, übernimmt im Jahr 2016 den Vorsitz in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK).
Stellvertretende Vorsitzende ist Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen. Beide Vorsitzende wurden von der GWK im Oktober 2015 für die nächsten zwei Jahre gewählt und wechseln sich nach einem Jahr im GWK-Vorsitz ab.
Im Jahr 2016 stehen weitreichende Entscheidungen für die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems an. Zentrale Themen werden die Beratungen über die Ausgestaltung einer neuen Bund-Länder-Initiative zur Stärkung der Hochschulen durch Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem in der Nachfolge der Exzellenzinitiative sowie über eine Initiative für den wissenschaftlichen Nachwuchs sein.
In der GWK wirken Bund und Länder im Bereich der Wissenschafts- und Forschungsförderung zusammen: Gemeinsam fördern sie auf der Grundlage des Artikels 91b Abs. 1 Grundgesetz Wissenschaft, Forschung und Lehre.
Seit ihrer Gründung im Jahre 2008 haben Bund und Länder in der GWK die gemeinsame Wissenschafts- und Forschungsförderung weit voran gebracht. Neben der institutionellen Förderung von Forschungs- und Forschungsförderorganisationen bilden die sogenannten „drei Pakte“ (Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Pakt für Forschung und Innovation) den Kern der gemeinsamen Aktivitäten. In den vergangenen Jahren setzte die GWK wichtige Akzente u.a. auch mit der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“, die einen wichtigen Meilenstein für die Verbesserung der Lehrerausbildung in Deutschland darstellt und dem „Qualitätspakt Lehre“, der wichtige Impulse zur Verbesserung der Hochschullehre und für das weitere Gelingen der Studienreform setzt. Das jährliche Gesamtvolumen der gemeinsamen Förderung von Bund und Ländern auf der Grundlage von Art. 91 b Abs. 1 GG beträgt inzwischen weit über 13 Milliarden Euro pro Jahr und hat damit einen neuen Höchststand erreicht.