Veröffentlicht am: | 05.02.2015 |
Veröffentlicht von: | Susanne Schilden Hochschulrektorenkonferenz (HRK) |
Kategorie: | Wissenschaftspolitik |
„In der laufenden Debatte um das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) und frei gebliebene Studienplätze wurden die Hochschulen angegriffen. Sie handeln jedoch in der Verantwortung für die Zulassung zum Studium.“ Das erklärte der Vizepräsident für Lehre und Studium der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Holger Burckhart heute anlässlich der Berichterstattung über frei gebliebene Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen.
Holger Burckhart:
„Wir setzen uns gemeinsam mit den Hochschulen seit Jahren für ein Zulassungsverfahren ein, das eine zügige und möglichst umfassende Besetzung der Studienplätze erleichtert. Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) bietet dafür die Perspektive. Auf dem Weg dorthin gab und gibt es aber erhebliche Hindernisse. Die Hochschulen sehen sich in der Verantwortung dafür, dass die Zulassung zum Studium auch in der Übergangszeit jederzeit regelgerecht und mit vertretbarem Aufwand erfolgt.
Inzwischen ist das Verfahren auf einem guten Weg und entsprechend wächst die Beteiligung der Hochschulen. Der erste Verfahrensdurchlauf zum Wintersemester 2012/2013 erfolgte mit 17 Hochschulen, im vergangenen Wintersemester haben sich bereits 62 von derzeit rund 170 teilnahmeberechtigten Hochschulen mit mindestens einem Studiengang in das Dialogorientierte Serviceverfahren begeben. Ich bin optimistisch, dass sich dieser Prozess nun beschleunigt fortsetzen kann. Denn derweil ist die Entwicklung von IT-Lösungen zur Anbindung der Hochschulen fortgeschritten. Bis dahin hatten wir mit erheblichen technischen Schwierigkeiten aufgrund der vielen unterschiedlichen Systeme in den Hochschulen zu kämpfen.
Wir wollen eine Lösung im Sinne der Bewerberinnen und Bewerber. Sie brauchen ebenso wie die Hochschulen die Rechtssicherheit der Zulassungsverfahren. Dazu muss das Verfahren technisch einwandfrei laufen. Eine Verpflichtung der Hochschulen zur Beteiligung ist daher nicht sinnvoll.
Als Hemmschuh für die Teilnahme wirkt sich auch der von den Ländern geschlossene Staatsvertrag aus. Dort ist geregelt, dass die Hochschulen die Kosten des Verfahrens tragen. Das muss bei der gerade anstehenden Revision des Vertrags unbedingt korrigiert werden. Die Hochschulen nehmen mit der Hochschulzulassung eine staatliche Aufgabe wahr, die die Länder zu finanzieren haben.
Im Übrigen wird man auch bei einer flächendeckenden Einführung des DoSV nie eine vollständige Verteilung zulassungsbeschränkter Studienplätze erreichen. Es wird immer an bestimmten Orten und in bestimmten Fächern dazu kommen, dass Studienplätze offen bleiben. Da spielen Fragen der Attraktivität einer Region, einer Stadt, einer Hochschule, eines Studienprogramms ebenfalls eine Rolle. Zudem ändern sich die Interessen der Studienbewerberinnen und -bewerber. Insofern bedeuten die letzten Meldungen über nicht genutzte Studienplätze eine unnötige Dramatisierung der aktuellen Situation.
Die HRK unterstützt während der Entwicklungsphase des DoSV die möglichst weitgehende Nutzung der Kapazitäten mit ihrer Studienplatzbörse. Frei gebliebene Studienplätze werden dort jeweils ab dem 1. März und dem 1. September eines Jahres von den Hochschulen veröffentlicht. Die Studienplatzbörse weist freie Studienplätze in Studiengängen mit lokaler Zulassungsbeschränkung und in Studienprogrammen mit freiem Zugang aus.“