Veröffentlicht am: | 07.07.2023 |
Veröffentlicht von: | Dr. Olaf Bartz Stiftung Akkreditierungsrat |
Kategorie: | Studium und Lehre Wissenschaftspolitik |
Der Akkreditierungsrat ist am 27.06.2023 zu seiner 117. Sitzung zusammengekommen, die virtuell stattgefunden hat.
Es lagen ihm 234 Anträge auf Programmakkreditierung mit insgesamt 550 Studiengängen zur Entscheidung vor, von denen ein Einzelantrag negativ beschieden wurde. Allen weiteren Studiengängen hat der Akkreditierungsrat einen guten Qualitätsstandard bescheinigt.
Ferner hat der Akkreditierungsrat über 24 Anträge auf Systemakkreditierung entschieden. Elf Hochschulen hat er im Rahmen einer Erst- oder Reakkreditierung für die nächsten acht Jahre zuerkannt, ihre Studiengänge eigenständig zu akkreditieren. Bei den übrigen konnte die erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen festgestellt werden.
Weiterhin hat sich der Akkreditierungsrat darauf verständigt, die Anzeigepflichten bei „wesentlichen Änderungen“ an Studiengängen so gering wie möglich zu halten. In der Folge wird er zeitnah die zu diesem Thema vorhandenen FAQ überarbeiten.
Darüber hinaus hat der Akkreditierungsrat eine Kooperation mit dem Studentischen Akkreditierungspool beschlossen. Akkreditierungsverfahren in Deutschland werden als Peer-Reviews unter Beteiligung von externen Studierenden durchgeführt. Da der Akkreditierungsrat Alternative Verfahren (zurzeit ausschließlich) selbst durchführt, greift er nun auf die Unterstützung des Pools bei der Gewinnung geeigneter studentischer Gutachterinnen und Gutachter zurück.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat. Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Weitere Informationen:
Stiftung Akkreditierungsrat
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