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HRK-Präsident zum Referentenentwurf für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Veröffentlicht am:06.06.2023
Veröffentlicht von:Dr. Christoph Hilgert
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Zu dem heute vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgestellten Referentenentwurf für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) erklärt der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Walter Rosenthal:

„Endlich liegt der Referentenentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vor. Der nach einem intensiven und transparenten Beratungsprozess lange erwartete Text wird helfen, die Diskussion über die angemessene Ausgestaltung des notwendigen Sonderbefristungsrechts in der Wissenschaft und über flankierend sinnvolle Maßnahmen, die aber nicht Gegenstand des Gesetzes sind, weiter zu versachlichen.

Beschreibung:

Hinter den weitgehend unstreitigen Reformvorschlägen des BMBF sollten sich alle Akteur:innen vereinen können, die die unterschiedlichen Interessen in der Wissenschaft konstruktiv gegeneinander abwägen.

Die Hochschulen begrüßen den Vorschlag einer Postdoc-Phase mit einer Befristungsmöglichkeit nicht unter vier Jahren – nur so kann es den Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in vielen Fächern gelingen, nach der Promotion einen neuen Schwerpunkt in Forschung und Lehre und ein eigenständiges wissenschaftliches Profil zu entwickeln. Ob eine dauerhafte Karriere in der Wissenschaft – oder außerhalb – möglich und aussichtsreich ist, entscheidet sich in dieser Qualifikationsphase. Mindestlaufzeiten für Erstverträge in der Promotions- und in der Postdoc-Phase, wie im Referentenentwurf vorgesehen, führen zu einem erhöhten Maß an Verlässlichkeit, das dem wissenschaftlichen Qualifikationsprozess angemessen ist.

Eine Tariföffnung, wie sie gegenwärtig für ein novelliertes WissZeitVG angedacht ist, birgt hingegen das Risiko mangelnder Verlässlichkeit und Transparenz für die Mitarbeitenden. Die Mobilität zwischen den Hochschulen der Länder und den außerhochschulischen Forschungseinrichtungen wird dadurch absehbar beeinträchtigt und einer weiteren Versäulung des Forschungssystems Vorschub geleistet, da die Forschungseinrichtungen in unterschiedlichen Tarifverträgen eingebunden sind.

Zu den Details der nun avisierten Gesetzesreform wird sich die HRK im Rahmen der parlamentarischen Verbändeanhörung, ihrer Gremiensitzungen und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen äußern und weiter zielorientiert in die Diskussion um attraktive Arbeitsbedingungen und ein leistungsfähiges Wissenschaftssystem einbringen. Systemveränderungen wie die Einrichtung weiterer Dauerstellen neben der Lebenszeitprofessur oder die systematische Etablierung von Tenure-Track-Modellen erfolgen nicht durch ein Befristungsgesetz wie das WissZeitVG, sondern aus den Hochschulen heraus und vor allem mit Unterstützung der Länder – und zwar wissenschaftsadäquat.“

Weitere Informationen: