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DFG begrüßt EU-Ratsschlussfolgerungen zum wissenschaftlichen Publizieren

Veröffentlicht am:23.05.2023
Veröffentlicht von:Marco Finetti
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Stellungnahme unterstreicht Bedeutung richtungsweisender Empfehlungen des Wettbewerbsrats auf der Basis von Qualität, offenem Zugang und nachhaltiger Finanzierung

Beschreibung:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) begrüßt die am heutigen Dienstag, dem 23. Mai 2023, vom Wettbewerbsrat der Europäischen Union angenommenen Ratsschlussfolgerungen zum wissenschaftlichen Publizieren.

Die unter dem Titel „On high-quality, transparent, open, trustworthy and equitable scholarly publishing” angenommenen Schlussfolgerungen enthalten nach Auffassung der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland eine Reihe richtungsweisender Empfehlungen. Diese werden von der DFG in einer parallel veröffentlichten Stellungnahme ausführlich kommentiert.

Auch aus Sicht der DFG sollte sich das wissenschaftliche Publikationssystem auf Basis von qualitativ hochwertigen, offen zugänglichen, nachhaltig finanzierten digitalen Infrastrukturen für die Forschung weiterentwickeln. Es muss so organisiert sein, dass die Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit geschützt, wissenschaftliche Integrität und Qualität gewährleistet sowie die Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen ermöglicht werden.

Die zentrale Funktion des wissenschaftlichen Publizierens ist der Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die DFG stimmt dem Wettbewerbsrat darin zu, dass der Diskurs zu Aspekten des Peer Review und der Anerkennung von Tätigkeiten von Gutachterinnen und Gutachtern im Publikationssektor verstärkt und die Beratung an Institutionen verbessert werden soll, nicht zuletzt auch zur Vermeidung von unethischem Publikationsverhalten. Nach Auffassung der DFG sollte der Begriff der Qualitätsbewertung jedoch weiter gefasst werden und auch Praktiken wie „post publication peer review“ und „open peer review“ umfassen. Die Qualitätssicherung bleibt dabei Aufgabe der wissenschaftlichen Communities.

Weitere Kostensteigerungen bei der Literaturversorgung oder der Open-Access-Publikation sind nicht tragbar, unterstreicht die DFG weiter in ihrer Stellungnahme. Keinesfalls darf es zu einer Situation kommen, in der die Verfügbarkeit von Mitteln über die Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs entscheidet. Die DFG begrüßt daher den Fokus der Ratsschlussfolgerungen auf die Unterstützung von an Forschungsorganisationen angesiedelten Open-Access-Infrastrukturen, die ohne von Autorinnen und Autoren zu zahlende Publikationsgebühren und Gewinnabsichten operieren.

Anlässlich der Ratsschlussfolgerungen betont die DFG in ihrer Stellungnahme schließlich erneut die zentrale Rolle eines Kulturwandels bei der Forschungsbewertung für die weitere Entwicklung des Publikationswesens. Die DFG engagiert sich intensiv für einen solchen Kulturwandel und ist in diesem Kontext auch Mitglied der Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA).

Weiterführende Informationen

Die Stellungnahme in vollem Wortlaut findet sich im Internetangebot der DFG unter:

www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/stellungnahme_wiss_publizieren_de.pdf

Medienkontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2109, presse@dfg.de

Fachliche Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle:

Dr. Angela Holzer, Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme,

Tel. +49 228 885-2568, angela.holzer@dfg.de

Zum DFG-Positionspapier „Wissenschaftliches Publizieren als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung“ und der begleitenden Pressemitteilung:

www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung_nr_15

Zur Open-Science-Positionierung:

www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2022/info_wissenschaft_22_79

Zur Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA):

https://coara.eu