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Wissenschaftliches Fehlverhalten: Schriftliche Rüge und drei Jahre Ausschluss von Antragsberechtigung und Begutachtungen

Veröffentlicht am:28.03.2023
Veröffentlicht von:Marco Finetti
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kategorie:Buntes aus der Wissenschaft
Übersicht:

Hauptausschuss beschließt Maßnahmen gegen Soziologin Cornelia Koppetsch wegen Plagiate

Beschreibung:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten: Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland beschloss jetzt in seiner Frühjahrssitzung gegen die Soziologin Professorin Dr. Cornelia Koppetsch den Ausspruch einer schriftlichen Rüge und den jeweils dreijährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung und von der Tätigkeit als Gutachterin. Mit diesen Maßnahmen gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten folgte der Hauptausschuss einer Empfehlung des Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Gegenüber der an der TU Darmstadt tätigen Soziologin Koppetsch war der Vorwurf erhoben worden, umfängliche Textpassagen in dem Manuskript „Der Geist der Reaktion. Neue Rechtsparteien in der globalen Moderne“ aus dem Jahr 2018 plagiiert zu haben, welches sie Ende 2018 im Volltext einem Förderantrag bei der DFG beigefügt und darin als projektspezifische, im Erscheinen befindliche Vorarbeit ihres geplanten Projekts ausgewiesen hatte. Das Manuskript wurde 2019 mit leichten Veränderungen als Monografie „Die Gesellschaft des Zorns. Rechtspopulismus im globalen Zeitalter“ publiziert, die jedoch selbst nicht aus einer DFG-Förderung hervorgegangen ist.

Die DFG-Geschäftsstelle hatte vor diesem Hintergrund ein Verfahren zur Überprüfung der erhobenen Vorwürfe eingeleitet. Parallel dazu wurden seit 2019 weitere Plagiatsvorwürfe gegen Koppetsch in Werken, die nicht durch die DFG gefördert worden sind, wiederholt öffentlich diskutiert. So haben an der TU Darmstadt anlässlich verschiedener Publikationen von Koppetsch zwei Untersuchungsverfahren stattgefunden, die zur Feststellung von Plagiaten in verschiedenen Werken sowie zur Durchführung zweier Disziplinarverfahren geführt haben.

Im DFG-Verfahren kam der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu der Bewertung, dass in dem bei der DFG eingereichten Publikationsmanuskript zahlreiche Plagiate enthalten sind. Nach der Bewertung des Ausschusses hat sich Koppetsch dort in erheblichem Umfang die Leistungen anderer zu eigen gemacht, ohne dies zu kennzeichnen. Angesichts des Ausmaßes und der Struktur der Text-Übernahmen könne nicht mehr von vereinzelten Zitationsfehlern gesprochen werden. Auch könnten, anders als von Koppetsch geltend gemacht, keine erleichterten Zitierstandards genügen, nur weil das Manuskript an sich als populärwissenschaftliches Sachbuch geplant gewesen sei. Textübernahmen im Wortlaut seien in jedem Fall deutlich als solche zu kennzeichnen.

Als geeignete und angemessene Maßnahmen gemäß der Verfahrensordnung schlug der Untersuchungsausschuss den Ausspruch einer schriftlichen Rüge sowie den jeweils dreijährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung und der Inanspruchnahme als Gutachterin vor. Dem folgte der Hauptausschuss nun mit seinem Beschluss.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2230, presse@dfg.de

Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

Dr. Kirsten Hüttemann, Wissenschaftliche Integrität, Tel. +49 228 885-2827, kirsten.huettemann@dfg.de

Ausführliche Informationen zum Thema „Gute wissenschaftliche Praxis unter www.dfg.de/gwp

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