Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springen
weiter zur Suchseite

PM 02/2023: Bund und Länder schaffen neue Finanzstruktur für acatech

Veröffentlicht am:10.03.2023
Veröffentlicht von:Rebekka Kötting
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich in ihrer heutigen Sitzung mit Änderungen in der Finanzstruktur der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) befasst. Bisher finanzierten der Bund, der Freistaat Bayern und alle übrigen Länder nach dem Königsteiner Schlüssel die Akademie gemeinsam zu je einem Drittel. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Bund weiterhin ein Drittel und der Freistaat Bayern zwei Drittel der Förderung aufbringen.

Beschreibung:

Der GWK-Vorsitzende Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst des Freistaats Bayern, begrüßt die Entscheidung: „Wir stellen acatech mit der Förderung durch Bayern und den Bund auf eine neue, starke Grundlage. Die so gestärkte Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft ist ein wichtiger Impuls für den Innovationsstandort Deutschland.“

Die stellvertretende GWK-Vorsitzende Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, ergänzt: „Mit der neuen Vereinbarung zwischen Bund und Bayern legen wir die Grundlage für eine weitere positive Entwicklung von acatech. Damit stärken wir acatech als wichtigen Impulsgeber für technologische Innovation und für den Transfer von der Forschung in die Wirtschaft und Gesellschaft. Der Bund unterstützt die Entwicklung darüber hinaus durch hohe Projektförderungen.“

Die acatech berät Politik und Gesellschaft in technikwissenschaftlichen und technologiepolitischen Zukunftsfragen. Sie ist eine Arbeitsakademie mit ca. 600 Mitgliedern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Seit 2008 fördern Bund und Länder acatech auf der Grundlage des GWK-Abkommens gemeinsam. Darüber hinaus finanziert sich acatech durch öffentliche Projektförderung und aus Mitteln der Privatwirtschaft. Im Jahr 2023 beträgt die gemeinsame institutionelle Förderung durch Bund und Länder 3,75 Millionen Euro.