Veröffentlicht am: | 14.11.2014 |
Veröffentlicht von: | Susanne Schilden Hochschulrektorenkonferenz (HRK) |
Kategorie: | Wissenschaftspolitik |
„Wir sind dem Ziel ein Stück näher gekommen, die Zukunft des deutschen Hochschulsystems zu sichern“, erklärte Prof. Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, in Berlin. Er begrüßte damit die gestern vom Bundestag beschlossene Lockerung des so genannten Kooperationsverbots.
Durch die Zustimmung der Abgeordneten ist die Änderung des Artikels 91 b des Grundgesetzes einen Schritt weiter gekommen. Damit kann sich der Bund in Zukunft auch institutionell an der Finanzierung der Hochschulen beteiligen. Dies war bisher lediglich im Rahmen von Sonderprogrammen und begrenzten Projekten möglich.
„Indem der Bund die Möglichkeit bekommt, alle Hochschulen dauerhaft auch in der Lehre zu unterstützen, können künftig zentrale hochschulpolitische Ziele verfolgt werden, für die den Ländern allein die Finanzkraft fehlt“, erklärte HRK-Präsident Hippler.
Der vom BMBF ausgearbeitete und von den Bundestagsabgeordneten nun verabschiedete Vorschlag sei ein wesentlicher Schritt zur Stärkung aller Hochschulen und der Wissenschaft insgesamt, so Hippler weiter. Bereits in der Anhörung zu der Gesetzesinitiative hatten fast alle Sachverständigen – wie die HRK auch – den Vorschlag der Bundesregierung begrüßt.
Nach dem Votum des Bundestags fehlt nun lediglich die Zustimmung des Bundesrates. Dieser wird das Gesetz noch in diesem Jahr beraten. Hippler rief die Länder dazu auf, die von einer breiten Mehrheit befürwortete Änderung zu unterstützen. „Nun liegt es an den Ländern, im Bundesrat dieses wegweisende Gesetzgebungsvorhaben zum Abschluss zu bringen – und dann am Bund, die nötigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen“, so Hippler.