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Das BVL informiert über sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie über Saatgut und Gentechnik

Veröffentlicht am:14.06.2022
Veröffentlicht von:Harald Händel
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Kategorie:Forschungs- / Wissenstransfer
Buntes aus der Wissenschaft
Übersicht:

Bundesamt präsentiert sich auf den DLG-Feldtagen bei Mannheim

Beschreibung:

Vom 14. bis 16. Juni präsentiert sich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulassungsbehörde auf den diesjährigen DLG-Feldtagen bei Mannheim mit zwei seiner Schwerpunktthemen: Persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz sowie Saatgut und Gentechnik.

Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln legt das Bundesamt fest, welche Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind, um Personen ausreichend zu schützen, die Pflanzenschutzmittel verwenden oder Nachfolgearbeiten auf behandelten Flächen durchführen.

Die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird für jedes Pflanzenschutzmittel individuell festgelegt. Sie ist abhängig von den Eigenschaften des Mittels und der Anwendungsweise. Auf der Packung eines Pflanzenschutzmittels steht, welche Ausrüstung vorgeschrieben ist. Weitere Informationen liefert das Internetangebot des BVL zu PSA: https://bvl.bund.de/psa.

Gentechnisch veränderte Pflanzen und deren Saatgut (https://bvl.bund.de/gentechnik-saatgut) müssen in der EU eine Zulassung haben, bevor sie vermarktet werden. Auch der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist nur dann erlaubt, wenn hierfür eine Genehmigung, EU-weit und national, vorliegt. Eine solche Anbau-Zulassung für GVO gibt es in Deutschland derzeit nicht. Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, wird Saatgut in Deutschland im Rahmen der amtlichen Kontrollen regelmäßig und gezielt auf GVO-Anteile untersucht.