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Bundeshaushalt 2022: HRK würdigt Anstrengungen zur Hochschulfinanzierung und mahnt stabile Perspektive an

Veröffentlicht am:02.06.2022
Veröffentlicht von:Susanne Schilden
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Die heute im Bundestag debattierten Haushaltsansätze zeigen deutlich, dass die Regierungsfraktionen bereit sind, Hochschulen und Wissenschaft trotz der zusätzlichen Belastungen und Unsicherheiten, die aus dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine resultieren, zu stärken.

Beschreibung:

Dazu erklärte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt, soeben in Berlin:

„Die Bundesregierung setzt für diese Legislaturperiode programmatisch auf Innovation, die Wende zur Nachhaltigkeit und eine Stärkung der Resilienz in allen Gesellschaftsbereichen. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass die Hochschulen durch eine solide und belastbare Ausstattung weiter darin gestärkt werden, in dem damit verbundenen Prozess ihre Rolle als Treiber und praktische Akteure wissenschaftsbasierter Entwicklung übernehmen zu können. Der Haushaltsausschuss hat dies in seiner Vorlage auf den Weg gebracht."

Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte jährliche Steigerung der im Rahmen des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken zur Verfügung gestellten Mittel erläuterte der HRK-Präsident:

„Die jährliche Dynamisierung der über den Zukunftsvertrag für die Hochschulen bereitgestellten Mittel ist ein wichtiger Wendepunkt in der Hochschulfinanzierung. Der Bundestag hat nun die Möglichkeit, dieses Vorhaben ab 2023 Wirklichkeit werden zu lassen. Bund und Länder würden damit erstmals auch fiskalisch die Bedeutung der Hochschulen als `Herz des Wissenschaftssystems´ ankennen. Um ihre zentrale Rolle ausfüllen und weiterentwickeln zu können, benötigen die Hochschulen einen klaren, verlässlichen und aufgabenangemessenen Finanzierungshorizont. Es ist deshalb von herausragender Bedeutung für das deutsche Hochschulsystem, dass die jährliche Erhöhung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag sowie die bereits vereinbarte, einmalige Stufenanpassung im Jahr 2024 beschlossen werden. Es ist klar ersichtlich, dass es hierzu in Anbetracht der Konflikte in Europa und der damit verbundenen Unsicherheit eines gemeinsamen Kraftakts von Bund und Ländern bedarf. Ebenso offenkundig ist aber auch, dass gerade die Hochschulen maßgeblich zu Konzepten beitragen werden, die geeignet sind, die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Dazu müssen die Hochschulen auch und gerade finanziell nachhaltig gestärkt werden“, so Alt weiter.

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