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Akkreditierungsrat beschließt über 151 Anträge auf Programm- und Systemakkreditierung

Veröffentlicht am:28.09.2021
Veröffentlicht von:Dr. Olaf Bartz
Stiftung Akkreditierungsrat
Kategorie:Studium und Lehre
Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Anzeigepflicht für pandemiebedingte wesentliche Änderungen ab dem 01.10.2022

Im März 2020 hatte der Akkreditierungsrat beschlossen, für coronabedingte wesentliche Änderungen in Studiengängen und QM-Systemen die Anzeigepflicht gemäߧ 28 Musterrechtsverordnung (MRVO) bis auf weiteres auszusetzen. Diese Aussetzung hat nun ein Enddatum erhalten, nämlich den 01.10.2022.

Beschreibung:

Dahinter steht die Überlegung (und Hoffnung), dass im Sommersemester 2022 wieder Normalität einkehren könnte und die Hochschulen sodann erfahrungsgestützt entscheiden können, welche der Notfallregelungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, sie beibehalten oder beenden möchten. In dem Beschluss (Drs. AR 97/2021) ist darüber hinaus festgelegt, dass die inhaltliche Bewertung der wesentlichen Änderungen in der nächsten regulären Reakkreditierung des Studiengangs, spätestens jedoch bis Ende des Jahres 2024 vorgenommen wird. Außerdem wird der Akkreditierungsrat eine Handreichung zu wesentlichen Änderungen erstellen.

Das Enddatum zur Aussetzung der Anzeigepflicht gilt analog für die Bestimmung nach altem Recht in Ziffer 3.6.3 der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“.

Des Weiteren hat der Akkreditierungsrat die Zulassung der AAQ – Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung – auf Basis ihrer Registrierung im EQAR – beschlossen. Die EQAR-Registrierung läuft bis zum 30.04.2026.

Zur 110. Sitzung lagen 146 Anträge auf Programmakkreditierung zur Entscheidung vor, die aufgrund von Bündelungen insgesamt 286 Studiengänge umfassten. Daneben befasste sich der Akkreditierungsrat mit fünf Anträgen auf Systemakkreditierung, sodass insgesamt 151 Anträge auf der Tagesordnung standen. Alle vorgelegten Anträge wurden behandelt: 149 Anträge wurden, teils unter Auflagen, positiv beschieden.

Ein Studiengang innerhalb eines Antrags wurde zurückgegeben, ein Antrag wurde negativ beschieden. Die Beschlüsse fasste der Rat im anschließenden Umlaufverfahren.

Weitere Informationen:

Stiftung Akkreditierungsrat

Dr. Olaf Bartz

Geschäftsführer

Adenauerallee 73

53113 Bonn

Tel: (0228) 338306-0

Fax: (0228) 338306-79

bartz@akkreditierungsrat.de

Wir stehen für die Qualität von Studiengängen - an 400 Hochschulen, in 18.000 Studiengängen mit 2,5 Millionen Studierenden.

www.akkreditierungsrat. de – twitter.com/stiftungar

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