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Wissenschaftliches Fehlverhalten: Schriftliche Rüge wegen unrichtiger Angaben im Lebenslauf

Veröffentlicht am:06.07.2021
Veröffentlicht von:Marco Finetti
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Hauptausschuss beschließt Maßnahme gegen Wissenschaftlerin

Beschreibung:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus dem wissenschaftlichen Fehlverhalten von Geförderten. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland beschloss am Dienstag, dem 6. Juli 2021, in seiner virtuellen Sitzung im Rahmen der Jahresversammlung den Ausspruch einer schriftlichen Rüge gegen eine Wissenschaftlerin.

Im vorliegenden Fall wurden einer Antragstellerin mehrere unkorrekte Angaben in ihrem Lebenslauf vorgeworfen, der Bestandteil ihres Förderantrags bei der DFG war. Die Angaben galten unter anderem dem Beschäftigungsstatus der Wissenschaftlerin als „Tenure Track“ an ihrer Universität sowie ihrer Beteiligung als „Keynote Speaker“ an einer Veranstaltung einer Fachgesellschaft.

Nachdem die DFG ein Verfahren zur Überprüfung der Vorwürfe eingeleitet hatte, kam der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter der Leitung von DFG-Generalsekretärin Dr. Heide Ahrens zu der Bewertung, dass einige der unkorrekten Angaben in dem Lebenslauf „unrichtige Angaben in einem Förderantrag (sogenannte Falschangaben)“ gemäß der Verfahrensordnung der DFG zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten darstellen und damit ein wissenschaftliches Fehlverhalten begründen. Die Wissenschaftlerin habe die Angaben „Tenure Track“ und „Keynote Speaker“ nicht in dieser Form verwenden dürfen. Bei ihnen handele es sich um im Wissenschaftskontext durchaus gebräuchliche Begrifflichkeiten, deren korrekte Anwendung daher zu erwarten gewesen sei und um deren genaue Bedeutung die Wissenschaftlerin auch aufgrund ihrer internationalen Erfahrung hätte wissen müssen. Schließlich wirkten sich die wissenschaftserheblichen Falschangaben im Lebenslauf im Urteilsbildungsprozess zum Förderantrag auf die Einschätzung der Expertise der Wissenschaftlerin aus und seien damit relevant für das Begutachtungsverfahren

Als geeignete und angemessene Maßnahmen gemäß der Verfahrensordnung schlug der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens dem Hauptausschuss den Ausspruch einer schriftlichen Rüge vor. Dieser Empfehlung folgte der Hauptausschuss nunmehr.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2109, presse@dfg.de

Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

Dr. Kirsten Hüttemann, Wissenschaftliche Integrität, Tel. +49 228 885-2827, kirsten.huettemann@dfg.de

Ausführliche Informationen zum Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ unter: www.dfg.de/gwp

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