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Leitpunkte für die Zulassung von Fernlehrgängen überarbeitet

Veröffentlicht am:02.10.2014
Veröffentlicht von:Andreas Pieper
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Kategorie:Studium und Lehre
Forschungs- / Wissenstransfer
Übersicht:

Fernlehrgänge bedürfen in Deutschland der staatlichen Zulassung. Bei der Zulassungsentscheidung spielen die im Fernlehrgang eingesetzten Lernmaterialien und die Lehrgangsplanung, die auf sechs Leitpunkten basiert, eine wichtige Rolle. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat nun in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) diese Leitpunkte überarbeitet. Betroffen sind alle Anbieter von Fernlehrgängen, die auf öffentlich-rechtliche oder staatliche Prüfungen vorbereiten.

Beschreibung:

Anbieter von Fernunterricht müssen, damit ihre Lehrgänge als geeignet anerkannt werden, einen Antrag bei der ZFU in Köln stellen. Bestandteil eines solchen Antrags ist neben den im Fernlehrgang eingesetzten Lernmaterialien auch eine sogenannte „Abgeschlossene Lehrgangsplanung“, die anhand von sechs Leitpunkten den inhaltlichen und didaktisch-methodischen Aufbau eines Fernlehrgangs beschreibt. Im Einzelnen betrifft dies Angaben zu den Lehrgangszielen, der Zielgruppe, zum didaktischen Ansatz und dessen Umsetzung sowie zur Betreuung und Evaluation.

Die Leitpunkte wurden nun wesentlich detaillierter gefasst und mit konkreten Beispielen und Hinweisen unterlegt. Die Veröffentlichung von BIBB und ZFU liefert Anbietern von Fernunterricht somit praktische Umsetzungshilfen und leistet dadurch einen aktiven Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Fernlehrgängen.

Das BIBB hat laut Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Aufgabe, bei berufsbildenden Fernlehrgängen, die bundeseinheitlich geregelt sind, innerhalb des Zulassungsverfahrens eine Stellungnahme gegenüber der zulassenden Behörde ZFU abzugeben, ob ein Fernlehrgang für die Erreichung des Lehrgangsziels geeignet ist. Diese Stellungnahme basiert im Wesentlichen auf der Begutachtung der „Abgeschlossenen Lehrgangsplanung“ sowie der im Fernlehrgang eingesetzten Lernmaterialien.

Das Gesamtdokument ist abrufbar unter oder über die Internetseite der ZFU unter

Weitere Informationen zum Thema Fernlernen im Internetangebot des BIBB unter

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.