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Zusatzqualifikationen in der beruflichen Ausbildung: Flexibel – vielseitig – attraktiv!

Veröffentlicht am:11.08.2020
Veröffentlicht von:Andreas Pieper
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Kategorie:Studium und Lehre
Übersicht:

BIBB-Sonderauswertung liefert bundesweite Übersicht der Kammerangebote

Erstmals legt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einer aktuellen Veröffentlichung Zahlen, Daten und Fakten zu den geregelten Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung im Bereich der Kammern vor. Die Sonderauswertung der Datenbank „AusbildungPlus“ liefert einen Überblick über diejenigen Zusatzqualifikationen, die durch Rechtsverordnungen der Kammern geregelt sind – also ein formales Verfahren durchlaufen und mit einer Prüfung vor der Kammer enden.

Beschreibung:

Die Publikation bietet allen Akteuren in der beruflichen Bildung vielfältige Daten und Informationen, die zum Beispiel im Bereich der beruflichen Orientierung für die Karriereplanung hilfreich sein können.

In der BIBB-Datenbank „AusbildungPlus“ waren zum Stichtag 30. November 2018 insgesamt 244 kammergeregelte Rechtsverordnungen dokumentiert. Davon entfallen 214 Zusatzqualifikationen auf die Industrie- und Handelskammern (IHK) und 30 auf die Handwerkskammern (HWK). Inhaltlich lassen sich die kammergeregelten Verordnungen acht Themenschwerpunkten zuordnen. Die meisten Zusatzqualifikationen finden sich bei den internationalen Qualifikationen/Fremdsprachen mit 103 Verordnungen, gefolgt von Zusatzqualifikationen im kaufmännischen Bereich mit 61. Auf den Bereich Technik/Technologie entfallen 42 Verordnungen, weitere 27 auf Tourismus und Gastronomie. Die restlichen 11 verteilen sich auf die Medien und Telekommunikation (4), Informationstechnologie (3), Körperpflege und Gesundheit (2) sowie Sonstiges (2). Der mit Abstand größte Teil der Rechtsverordnungen findet sich in Baden-Württemberg (82), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (47).

Kammergeregelte Zusatzqualifikationen sind ein Teil eines umfangreichen Angebots in der beruflichen Erstausbildung. Für Betriebe sind Zusatzqualifikationen ein flexibel einsetzbares und vielseitig gestaltbares Instrument, um eine vorausschauende Qualifizierungspolitik zu betreiben. Sie ermöglichen es Unternehmen, aktuelle und spezifische Anforderungen – zum Beispiel durch den digitalen Wandel – schon während der Ausbildung zusätzlich zu integrieren.

Auch für Auszubildende stellen Zusatzqualifikationen ein attraktives Format dar, denn der Erwerb zusätzlicher berufsspezifischer oder berufsübergreifender Kompetenzen wertet den Berufsabschluss auf und verbessert die Chancen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt. Mit Zusatzqualifikationen können Auszubildende einen Nachweis erwerben, mit dem sie dokumentieren, dass sie ihre beruflichen Kompetenzen vertieft, erweitert oder sich bereits auf einen Fortbildungsabschluss vorbereitet haben. Wer während der Ausbildung eine Zusatzqualifikation erwirbt, verbessert seine Karrierechancen.

Das seit 2015 eigenständig vom BIBB betriebene Fachportal „AusbildungPlus“ gibt es seit 2001. „Herzstück“ ist eine Datenbank, die bundesweit über duale Studiengänge und Zusatzqualifikationen in der dualen Berufsausbildung informiert. Interessierte können die Datenbank nach passenden Angeboten durchsuchen. Anbieter – wie Betriebe, (Fach-)Hochschulen oder Berufsakademien – können ihre Ausbildungs- und Studienangebote kostenlos veröffentlichen.

Die Publikation „AusbildungPlus: Zusatzqualifikationen in Zahlen 2019 – Sonderauswertung der Kammerangebote“ finden Sie als kostenlosen Download im Internetangebot des BIBB unter

Ansprechpartner im BIBB:

Silvia Hofmann, E-Mail:

Maik König, E-Mail:

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.