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Wissenschaftlicher Nachwuchs: Bessere Perspektiven durch Zukunftsvertrag

Veröffentlicht am:20.11.2019
Veröffentlicht von:Susanne Schilden
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Mit der Karriereförderung für wissenschaftliche Nachwuchskräfte wollen sich die Hochschulen in den kommenden Monaten nochmals intensiv befassen. Begleitend zur kommenden Evaluierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes soll eine Arbeitsgruppe der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Berichte und Empfehlungen zum Thema vorlegen. Das beschloss die HRK-Mitgliederversammlung gestern in Hamburg.

Beschreibung:

Mit der Karriereförderung für wissenschaftliche Nachwuchskräfte wollen sich die Hochschulen in den kommenden Monaten nochmals intensiv befassen. Begleitend zur kommenden Evaluierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes soll eine Arbeitsgruppe der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Berichte und Empfehlungen zum Thema vorlegen. Das beschloss die HRK-Mitgliederversammlung gestern in Hamburg.

Mit dem Abschluss des Zukunftsvertrags und dem Einstieg des Bundes in die dauerhafte Kofinanzierung der Hochschullehre ist ein bedeutsamer Schritt für die Verlässlichkeit der Hochschulfinanzierung getan worden. Vor diesem Hintergrund können die Hochschulen nun ihre Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und ihre Befristungspraxis überprüfen und weiterentwickeln. Die Planungssicherheit durch die dauerhafte Förderung ab 2021 soll den Hochschulen die Möglichkeit geben, die Qualität von Studium und Lehre insbesondere durch unbefristetes Hochschulpersonal zu verbessern.

„Die HRK hat 2015 hochschulspezifische Orientierungsrahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs nach der Promotion empfohlen. Wenn Bund und Länder den Zukunftsvertrag wie geplant umsetzen, werden wir endlich in die Lage versetzt, diesen Weg weiterzugehen“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt heute vor der Presse in Berlin. „Dann können wir tatsächlich das Verhältnis von unbefristeten zu befristeten Stellen im wissenschaftlichen Bereich sachgerechter austarieren. In Qualifikationsverhältnissen, wie sie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz vorsieht, geht es um angemessene Befristungen.“

Dabei sei es wichtig zu verstehen, dass unbefristete Beschäftigung auf Qualifizierungsstellen nicht nur nicht möglich, sondern schädlich wäre. „Es ist eine Frage der Generationengerechtigkeit, keine Blockade von Qualifizierungsmöglichkeiten für Nachwuchskräfte zu installieren“, so der HRK-Präsident. „Die HRK setzt sich außerdem für mehr Beratungs- und Qualifizierungsangebote ein, ebenso für die Weiterentwicklung von Kooperationen bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.“

Die Hochschulen haben Schwierigkeiten, erfolgreiche Qualifizierungsangebote dauerhaft aufrecht zu erhalten, da auch in diesem Bereich eine hohe Abhängigkeit von Drittmitteln und befristeten Landes- und Bundesmitteln sowie Vorgaben in Zielvereinbarungen besteht. Einen Lösungsansatz bieten neue Kooperationen mit anderen Hochschulen oder außerhochschulischen Partnern. Sie können dazu beitragen, Maßnahmen zu verstetigen und auch neue Angebote zu entwickeln, die weitere Karriereperspektiven für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eröffnen.