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Wissenschaftliches Fehlverhalten: DFG beschließt Maßnahmen gegen Hirnforscher Niels Birbaumer und Mitarbeiter

Veröffentlicht am:19.09.2019
Veröffentlicht von:Marco Finetti
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Buntes aus der Wissenschaft
Übersicht:

Ausschluss von Antragsberechtigung und Gutachtertätigkeit / Zurückziehung von Publikationen / Rückforderung von Fördermitteln bei eindeutiger Zuordnung und Bezifferung

Beschreibung:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat ihr Untersuchungsverfahren gegen den Hirnforscher Prof. Dr. Niels Birbaumer wegen des Vorwurfs wissenschaftlichen Fehlverhaltens abgeschlossen. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland stellte in seiner Sitzung am 19. September 2019 in Bonn in mehreren Fällen ein wissenschaftliches Fehlverhalten Birbaumers und seines Mitarbeiters Dr. Ujwal Chaudhary fest und beschloss gegen beide Wissenschaftler Maßnahmen gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Er folgte damit einem Vorschlag des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Der an der Universität Tübingen als Seniorprofessor tätige Birbaumer wird nach dem Beschluss des Hauptausschusses für jeweils fünf Jahre von der Antragsberechtigung und von jeder Gutachtertätigkeit bei der DFG ausgeschlossen. Zudem will die DFG für Birbaumer bewilligte und von ihm abgerufene Fördermittel zurückfordern, sofern diese dem Teil des bewilligten Forschungsprojekts eindeutig zuzuordnen und zu beziffern sind, aus dem zwei Publikationen hervorgingen, in denen der Hauptausschuss Falschangaben und damit wissenschaftliches Fehlverhalten feststellte. Schließlich wird der Wissenschaftler aufgefordert, die betreffenden Publikationen zurückzuziehen.

Birbaumers Mitarbeiter Chaudhary wird für drei Jahre von der Antragsberechtigung und der Inanspruchnahme als Gutachter ausgeschlossen und ebenso aufgefordert, die beiden gemeinsam mit Birbaumer veröffentlichten Publikationen zurückzuziehen.

Die DFG hatte das Untersuchungsverfahren gegen die beiden Wissenschaftler im März 2019 eröffnet, nachdem ihr im April 2018 durch einen Hinweisgeber – dem damals an der Universität Tübingen tätigen Postdoktoranden Dr. Martin Spüler – erstmals Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen die beiden Wissenschaftler angezeigt worden waren. Diese konnten durch die Einholung eines ersten externen Gutachtens nicht entkräftet werden. Zwei weitere Hinweisgeber bestätigten und erweiterten die Vorwürfe im April 2019. Im Laufe des Verfahrens wurden ein weiteres externes Gutachten eingeholt und die beiden Wissenschaftler vom Untersuchungsausschuss angehört.

Die Vorwürfe gegen Birbaumer und Chaudhary bezogen sich auf von der DFG geförderte Forschungen mit schwerstkranken Patienten, die aufgrund einer neurodegenerativen Erkrankung vollständig gelähmt sind und sich ihrer Außenwelt nicht mehr mitteilen können. Die Wissenschaftler zielten mit ihren Arbeiten darauf ab, mit diesen CLIS-(completely locked-in-)Patienten wieder kommunizieren zu können. Hierzu wurden deren Hirnaktivitäten mittels der funktionellen Nahinfrarot-Spektroskopie (fNIRS) und Elektroenzephalografie (EEG) gemessen. Mit den damit gewonnenen Daten sollte, so der Forschungs- und Untersuchungsansatz, auf die Gedanken der Patientinnen und Patienten rückgeschlossen werden können.

Im Mittelpunkt des DFG-Verfahrens standen zwei Publikationen, die 2017 und 2019 von Birbaumer als Corresponding Author und Chaudhary als Erstautor im Fachjournal PLoS Biology veröffentlicht worden waren. Darin stellte der Untersuchungsausschuss der DFG in drei Fällen Falschangaben fest. Demnach haben die beiden Wissenschaftler, anders als von ihnen in der Studie von 2017 beschrieben, die Untersuchungen ihrer Patienten nur unvollständig per Video aufgezeichnet. Zudem wurden Daten einzelner Patienten nur summarisch und nicht aufgeschlüsselt ausgewertet. Insgesamt sei damit eine Datentiefe vermittelt worden, die es de facto nicht gegeben habe. Schließlich seien von allen Patienten in der Publikation zahlreiche Daten nicht verwendet worden, ohne dass dies ausreichend nachvollziehbar offengelegt worden sei. Auch in der auf den Datensätzen der früheren Veröffentlichung aufbauenden Publikation von 2019 stellte der Untersuchungsausschuss eine Falschangabe im Sinne der DFG-Verfahrensordnung fest.

Mit seinem Beschluss verband der Hauptausschuss der DFG keine Aussage zur Validität der von den beiden Forschern aufgestellten Thesen zur Kommunikation mit CLIS-Patienten. Er hob vielmehr die besondere Verantwortung hervor, die mit den durchgeführten Forschungen einhergehe und die vor allem gegenüber den schwerstkranken Patienten und deren Angehörigen, wegen des neuartigen Forschungsansatzes aber auch gegenüber der Allgemeinheit gelten müsse. Dieser Verantwortung, die sich insbesondere auf die exakte Dokumentation des gesamten Forschungsprozesses beziehe, seien die beiden Wissenschaftler nicht gerecht geworden.

Bei seinen Maßnahmen berücksichtigte der Hauptausschuss die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und die Arbeitsteilung von Niels Birbaumer als erfahrenem Seniorprofessor und Corresponding Author der Publikationen und Ujwal Chaudhary als Nachwuchswissenschaftler und Erstautor.

Ein weiteres Untersuchungsverfahren gegen Birbaumer und Chaudhary war an der Universität Tübingen durchgeführt worden; hier stellte eine Untersuchungskommission im Juni 2019 ein wissenschaftliches Fehlverhalten der beiden Wissenschaftler fest.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2230, marco.finetti@dfg.de

Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

Dr. Juliane Landwehr, Wissenschaftliche Integrität, Tel. +49 228 885-2045, juliane.landwehr@dfg.de

Ausführliche Informationen zum Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ sind unter www.dfg.de/gwp abrufbar.

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