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GI NRW erhält Promotionsrecht

Veröffentlicht am:11.07.2019
Veröffentlicht von:Eva Tritschler
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Der NRW-Landtag hat heute (Donnerstag, 11. Juli 2019) das neue Hochschulgesetz des Landes verabschiedet. Zentraler Punkt für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) ist in Paragraph 67 zu finden: Das Graduierteninstitut (GI) NRW wird zukünftig als Promotionskolleg ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten.

Beschreibung:

„Dies ist eine sehr gute Nachricht für die Wissenschaft und für alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Land“, erklärte Prof. Dr. Hartmut Ihne, Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) im Anschluss an die Sitzung des Landtags. Mit dem Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes werde das bereits erfolgreich arbeitende GI NRW in ein Promotionskolleg umgewandelt. Nach einer Begehung durch den Wissenschaftsrat soll es dann ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten.

Hochschulen für angewandte Wissenschaften seien seit 50 Jahren vitale Akteure im deutschen Wissenschaftssystem und lieferten anwendungsnahe exzellente Leistungen in akademischer Lehre, Forschung und Transfer, so Ihne. Mit dem eigenständigen Promotionsrecht könnten nun die forschungsstarken Fachbereiche der HAW in NRW über das Promotionskolleg direkt ihre Doktoranden ausbilden und promovieren. „Damit können wir unseren eigenen Nachwuchs heranbilden und uns noch stärker der angewandten Forschung zuwenden“, sagte Ihne.

Die H-BRS hatte bereits 2011 ein hochschuleigenes Graduierteninstitut für die Promotion gegründet, um den Absolventen ihrer Master-Studiengänge Perspektiven in der Wissenschaft zu eröffnen. Sie war darüber hinaus aktiv an der Gründung des GI NRW beteiligt, Hochschulpräsident Hartmut Ihne ist Mitglied im Vorstand des Instituts.