Veröffentlicht am: | 10.07.2014 |
Veröffentlicht von: | Nina Banspach Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) |
Kategorie: | Buntes aus der Wissenschaft |
Tipps für den Besuch der bunten Spektakel
Holi-Events sind der Partytrend des Sommers. Wie beim jahrhundertealten hinduistischen Frühlingsfest „Holi“ wird hier nicht nur ausgelassen getanzt, die Teilnehmer bewerfen sich auch gegenseitig mit knallbunten Farbpulvern oder werden durch an der Tanzfläche angebrachte Düsen regelmäßig mit Pulver besprüht. Bei ähnlichen Veranstaltungen kommen auch flüssige Neonfarben zum Einsatz, die auf die Tanzenden verteilt werden. Damit solche Veranstaltungen ein wirkliches Vergnügen ohne gesundheitliche Folgen bleiben, gibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Tipps, was man beim Umgang mit dem Pulver bzw. den Farben beachten sollte.
Grundsätzlich gilt: Die Hersteller der Farben und Pulver sind dafür verantwortlich, dass die Produkte dem geltenden Recht entsprechen. Folglich dürfen die Produkte nicht die Gesundheit schädigen. Man sollte hier also genau hinzuschauen, denn es finden sich auf den Verpackungen häufig dennoch ernstzunehmende Warnhinweise, die folgende Punkte betreffen:
• Mit Pulver und Farben niemals direkt auf das Gesicht zielen Das Einatmen der Pulvers kann erhebliche Gesundheitsschädigungen zu Folge haben. Auch der Schleimhautkontakt (Augen und Mund) mit Pulver und Farben kann zu erheblichen Reizungen bis hin zu allergischen Reaktionen führen. Manche Hersteller empfehlen beim Einsatz der Farben sogar das Tragen eines Mund-, Nasen-, und Augenschutzes! Auf den Veranstaltungen sind häufig Sonnenbrillen und Mund- und Nasen-Tücher erhältlich, die wenigstens ein Minimum an Schutz ermöglichen können und unbedingt genutzt werden sollten.
• Dauer des Hautkontaktes möglichst kurz halten Auch auf der Haut kann es zu Reizungen bis hin zu allergischen Reaktionen kommen, insbesondere bei großflächigem Hautkontakt. Im Falle einer Reaktion hilft hier nur die unmittelbare Entfernung von Farbe oder Pulver bzw. die sofortige Benachrichtigung eines Arztes. Auch ohne Unverträglichkeit empfiehlt sich ausgiebiges Duschen und Haare waschen vor dem Schlafengehen.
• Kleidung kann schützen
Kleidung, die weite Teile des Körpers bedeckt, hilft dabei, die Kontaktfläche zwischen Körper und Pulver bzw. Farben so gering wie möglich zu halten. Langärmelige Shirts, lange Hosen und Kopfbedeckungen sind hier sehr hilfreich!
Erfahrungsberichte zeigen allerdings, dass sich die Farben oder Pulver selten sofort und auch nicht immer vollständig aus der Kleidung entfernen lassen. Hier bleibt also das Lieblingsstück besser zu Hause!
• Farbe geht nicht immer sofort vollständig ab Aus einzelnen Erfahrungsberichten ist bekannt, dass einmaliges Waschen von Haut und Haaren nicht immer ausreicht, um die Pulver bzw. Farben vollständig zu entfernen. Es können auch nach mehrmaligem Waschen Reste in Haut und insbesondere vorbehandelten Haaren und der Kopfhaut verbleiben, die sich erst mit der Zeit vollständig auswaschen. Überlegen Sie vor dem Besuch der Veranstaltung, ob Sie das in Kauf nehmen möchten!