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Rüge und Ausschluss von der Antragsberechtigung für vier Jahre

Veröffentlicht am:02.07.2014
Veröffentlicht von:Marco Finetti
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Buntes aus der Wissenschaft
Übersicht:

DFG beschließt Maßnahmen gegen Mediziner wegen bewusster Datenmanipulation

Beschreibung:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus einem Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungsorganisation für die Wissenschaft in Deutschland sprach jetzt auf seiner Sitzung im Rahmen der DFG-Jahresversammlung 2014 in Frankfurt/Main eine „schriftliche Rüge“ und den „Ausschluss von der Antragsberechtigung für vier Jahre“ gegen den Mediziner Dr. Dennis Rottländer aus. Beide Maßnahmen erfolgten gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und auf Empfehlung des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Der jetzt mit Maßnahmen belegte Mediziner Rottländer war Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe von Professor Ulla C. Hoppe, früher Universitätsklinikum Köln, jetzt Universitätsklinikum Salzburg. Im Mai 2012 wurden der DFG Vorwürfe der Datenmanipulation in mehreren Publikationen angezeigt, in denen Hoppe selbst „corresponding author“ ist und die von der DFG gefördert worden waren. Einem Gutachter waren identische und gespiegelte sogenannte „patch clamp“-Spuren in verschiedenen Abbildungen aufgefallen.

Im Oktober 2012 informierte Hoppe die DFG über das schriftliche Geständnis ihres früheren Mitarbeiters Rottländer, mit dem dieser einräumte, in zwei der betroffenen Publikationen bewusst und systematisch elektrophysiologische Spuren gefälscht zu haben. Diese beiden Publikationen waren Gegenstand eines Antrags von Rottländer für ein DFG-Forschungsstipendium. Beide Publikationen wurden im Dezember 2012 mit dem ausdrücklichen Hinweis auf das Fehlverhalten von Rottländer zurückgenommen. Ebenso gab Rottländer einen ihm in diesem Kontext verliehenen Preis und das Preisgeld zurück.

Die DFG eröffnete nach Vorprüfungen durch die Geschäftsstelle sowohl gegen Hoppe als auch gegen Rottländer ein förmliches Verfahren ihres Untersuchungsausschusses. Dieser beschloss, aufgrund des zugestandenen Fehlverhaltens das Verfahren gegen Rottländer zeitnah zu entscheiden. Hinsichtlich der erhobenen Vorwürfe gegenüber Hoppe, so der Ausschuss weiter, sollen die Untersuchungen der Universität Köln abgewartet und die Verfahren der DFG bis zu deren Abschluss ausgesetzt werden. Ein Abschluss der Untersuchung durch die Universität Köln wird noch in diesem Jahr erwartet.

Im Fall Rottländer kam der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nach Gesamtwürdigung mehrerer Stellungnahmen, einschließlich einer eingeholten gutachterlichen Stellungnahme, zu der Bewertung, dass in beiden betroffenen Publikationen bewusste Datenmanipulationen durch Rottländer erfolgt sind und ein wissenschaftliches Fehlverhalten begründen. Rottländer war in beiden Publikationen verantwortlicher Erstautor. Als Begründung für die Fälschung von Spuren nannte er die wissenschaftliche Erwartungserhaltung der Arbeitsgruppenleiterin nach einer kurzen Einarbeitungszeit. Da er nur einen befristeten Jahresvertrag gehabt habe, habe er sich „große Sorgen um seine Anstellung und Karriere“ gemacht. Da es ihm nicht gelang, die von der Arbeitsgruppenleiterin erwarteten Messergebnisse rasch zu erzielen, begann er, Spuren „zusammenzustellen“. Für dieses Fehlverhalten hat sich Rottländer mehrfach entschuldigt.

Angesichts der bewussten Datenmanipulationen durch Rottländer schlug der Ausschuss als Maßnahmen gemäß der DFG-Verfahrensordnung eine „schriftliche Rüge“ sowie den „Ausschluss von der Antragsberechtigung für vier Jahre“ vor. Diesen Vorschlägen ist der Hauptausschuss der DFG nun gefolgt. „Mit diesen Maßnahmen wird dem Unrechtsgehalt des Verhaltens von Herrn Rottländer, dem bewussten Verfälschen von Daten und Forschungsergebnissen und der entsprechenden Öffentlichmachung dieser falschen Ergebnisse, in geeigneter und angemessener Weise Rechnung getragen. Der von Herrn Rottländer beschriebene Druck ist nachvollziehbar, entschuldigt sein Fehlverhalten jedoch in keiner Weise“, betonte die Vorsitzende des Ausschusses, DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek, nach der Entscheidung des Hauptausschusses.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2230, Marco.Finetti@dfg.de

Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

Dr. Kirsten Hüttemann, Justitiariat, Tel. +49 228 885-2827, Kirsten.Huettemann@dfg.de

Ausführliche Informationen zu den DFG-Aktivitäten zur „Guten wissenschaftlichen Praxis“ unter:

www.dfg.de/gwp