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HRK fordert baldige Konkretisierung zur künftigen Bildungsfinanzierung

Veröffentlicht am:24.06.2014
Veröffentlicht von:Susanne Schilden
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Beschreibung:

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unterstützt die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierte Änderung des Artikels 91b Grundgesetz. „Hierdurch werden die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die dringend notwendige Kooperation von Bund und Ländern bei der Finanzierung der Hochschulen auf eine verlässliche Grundlage zu stellen“, sagte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Bonn.

Der Senat der HRK hatte zuvor die Forderung an Bund und Länder erneuert, die Grundfinanzierung der Hochschulen nachhaltig zu verbessern. Mit der Zusage des Bundes, sowohl das BAföG als auch den Pakt für Forschung und Innovation künftig allein zu finanzieren, würden in den Ländern Spielräume geschaffen. Die Mittel aus dem BAföG müssten vollständig in die Hochschulen fließen. Die Senatsmitglieder warnten außerdem davor, das Geld wieder nur durch Sonderprogramme bereit zu stellen oder gar zum Ausgleich von Haushaltsdefiziten zu nutzen.

Auch gelte es, zeitnah die Verhandlungen über eine nachhaltige und kostendeckende Finanzierung der Studienplätze entsprechend der neuesten KMK-Prognose abzuschließen. Notwendig sei zudem die schrittweise Erhöhung der so genannten Programmpauschale, da die bisherige Forschungsförderung nicht kostendeckend ausgestaltet sei. Um die bisherigen Erfolge hinsichtlich der internationalen Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems nicht zu gefährden, müsse zudem die Exzellenzförderung in Forschung und Lehre unter Dynamisierung der bisherigen Finanzvolumina weiterentwickelt werden.

„Die grundgesetzlich geschützte Berufswahlfreiheit muss durch eine ausreichende Finanzausstattung der Hochschulen gewährleistet werden", bekräftigte der Senat der HRK.