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Antragssperre und Rügen: DFG ahndet erneut wissenschaftliches Fehlverhalten

Veröffentlicht am:28.03.2014
Veröffentlicht von:Marco Finetti
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Buntes aus der Wissenschaft
Übersicht:

Antragssperre und Rügen:

DFG ahndet erneut wissenschaftliches Fehlverhalten

Hauptausschuss beschließt Maßnahmen gegen Wissenschaftler wegen unrichtiger Abbildungen

Beschreibung:

Mit einem einjährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung und zwei „schriftlichen Rügen“ zieht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erneut Konsequenzen aus dem wissenschaftlichen Fehlverhalten von Antragstellern und Geförderten. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungsorganisation für die Wissenschaft in Deutschland beschloss jetzt in Bonn gegenüber zwei Wissenschaftlern entsprechende Maßnahmen gemäß der Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Damit folgte er der Empfehlung des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Gegen die beiden Wissenschaftler waren im Juni 2013 Vorwürfe der Datenmanipulation erhoben worden. Sie betrafen die angeblich unrichtige Abbildung von Forschungsergebnissen in zwei Publikationen, die von den Wissenschaftlern, teilweise gemeinsam mit anderen Autoren, veröffentlicht worden waren. Einer der beiden Wissenschaftler hatte die Publikationen später in einem bewilligten DFG-Förderantrag als Vorarbeiten genannt, der zweite war als Leiter der Arbeitsgruppe, aus der die beiden Publikationen hervorgegangen waren, von der DFG gefördert worden.

Die Vorwürfe waren der DFG, den Hochschulen der Wissenschaftler sowie weiteren Adressaten anonym angezeigt worden. Zwar wollte der Hinweisgeber seine Identität auch auf Nachfragen der DFG nicht bekanntgeben, eine Untersuchung war aufgrund der sehr konkreten Vorwürfe gleichwohl geboten und fand zunächst in einem Vorprüfungsverfahren durch die DFG-Geschäftsstelle und nachfolgend in einem förmlichen Verfahren durch den DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens statt. Ein weiteres Verfahren erfolgte an der Hochschule, an der die beiden Wissenschaftler gemeinsam geforscht hatten; in ihm wurde bereits ein wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt.

Der DFG-Ausschuss kam nach seinen eigenen Untersuchungen sowie unter Würdigung der Stellungnahmen der beiden Wissenschaftler und der Untersuchung der betroffenen Hochschule ebenfalls zu der Feststellung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens. In den beiden Publikationen sind demnach in fünf Fällen Forschungsergebnisse unrichtig abgebildet, indem insbesondere identische Abbildungen für die Darstellung unterschiedlicher Ergebnisse verwendet werden. Für drei der unrichtigen Abbildungen, für die einer der beiden Wissenschaftler die Verantwortung trägt, fehlen zudem die Originaldaten.

Die Einlassungen der beiden Wissenschaftler, wonach bei der Herstellung der Abbildungen später versehentlich nicht ausgetauschte „Platzhalter“ verwendet worden und die fehlerhaften Abbildungen auch im Review-Verfahren vor der Veröffentlichung nicht aufgefallen seien, konnten den DFG-Ausschuss bei seiner Bewertung nicht überzeugen.

Als Konsequenz empfahl der Ausschuss, gegen den für drei fehlerhafte Abbildungen verantwortlichen Wissenschaftler eine Antragssperre von einem Jahr und eine schriftliche Rüge auszusprechen. Gegen den für die Arbeitsgruppe verantwortlichen Wissenschaftler, aus der die beiden Publikationen mit den fehlerhaften Abbildungen hervorgegangen sind, wurde als Maßnahme eine schriftliche Rüge empfohlen. Diesen Empfehlungen schloss sich der DFG-Hauptausschuss nun an.

„Die Antragssperre mahnt insbesondere den sorgsamen Umgang bei der Erstellung von Manuskripten an, erst recht, wenn diese dann als Vorarbeiten in Förderanträgen genannt werden. Bei dem Arbeitsgruppenleiter werden besonders die grobe Vernachlässigung der Aufsichtspflicht und die unzureichenden Anleitungen der Mitarbeiter durch einen erfahrenen Wissenschaftler gerügt“, sagte die Generalsekretärin der DFG und Vorsitzende des Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, Dorothee Dzwonnek, nach der Entscheidung des Hauptausschusses. Von weitergehenden Maßnahmen habe deshalb abgesehen werden können, weil die eigentlichen Forschungsergebnisse reproduzierbar seien und eine Korrektur der Publikationen bereits durch die Hochschule der Wissenschaftler zur Auflage gemacht worden sei.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2230, Marco.Finetti@dfg.de

Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

Dr. Kirsten Hüttemann, Justitiariat, Tel. +49 228 885-2827, Kirsten.Huettemann@dfg.de

Ausführliche Informationen zu den Themen „Wissenschaftliches Fehlverhalten“ und „Gute wissenschaftliche Praxis“ mit weiterführenden Hinweisen auf das Untersuchungsverfahren und die Verfahrensordnung der DFG sowie die im Juli 2013 aktualisierten „Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ unter:

www.dfg.de/gwp