Veröffentlicht am: | 28.09.2016 |
Veröffentlicht von: | Marco Finetti Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) |
Kategorie: | Wissenschaftspolitik Organisatorisches |
Antragsvoraussetzungen, Förderkriterien und Zeitplan für Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten festgelegt / Antragsskizzen für Exzellenzcluster bis 3. April 2017/
Gemeinsame Pressemitteilung von DFG und Wissenschaftsrat
Zum Start der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Wissenschaftsrat (WR) am Mittwoch, dem 28. September 2016, die beiden Förderlinien der Exzellenzcluster und der Exzellenzuniversitäten ausgeschrieben. Damit ist das von den Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder Mitte Juni dieses Jahres beschlossene Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative zur Stärkung der Spitzenforschung an Universitäten in Deutschland auf den Weg gebracht. Für die Ausschreibung der Förderlinie der Exzellenzcluster ist die DFG zuständig, für die der
Förderlinie der Exzellenzuniversitäten der WR.
Die Ausschreibungen sind das Ergebnis der konstituierenden Sitzung des Expertengremiums für die Exzellenzstrategie, die in der vergangenen Woche in Bonn stattgefunden hatte. Das Gremium – für das insgesamt 39 überwiegend im Ausland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Vorschlag von DFG und WR von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) berufen worden waren – hatte über die formalen Antragsvoraussetzungen, die Förderkriterien und den zeitlichen Ablauf des Wettbewerbs entschieden.
In dem zweistufigen Wettbewerb können die Universitäten nun als erstes bis zum 3. April 2017 Antragsskizzen für Exzellenzcluster einreichen. Diese werden nachfolgend von international besetzten Panels begutachtet, bevor das Expertengremium Ende September 2017 darüber entscheidet, welche Skizzen als Vollanträge in die Endausscheidung über die Exzellenzcluster gelangen. Die Entscheidung über die Förderung der Exzellenzcluster erfolgt im September 2018, anschließend geht das Verfahren in die nächste Phase: Universitäten, die eine ausreichende Anzahl an Exzellenzclustern vorweisen, können im Dezember 2018 Anträge für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten abgeben. Über sie soll nach erfolgten Begutachtungen im Juli 2019 entschieden werden.
„Die Ausschreibungen für die beiden Förderlinien setzen die Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder zur Exzellenzstrategie konsequent um. Das Expertengremium hat wichtige Eckpunkte für die Antragstellung ausführlich diskutiert und übereinstimmend Verfahrensregeln festgelegt“, erklärten anlässlich der Ausschreibungen DFG-Präsident Professor Dr. Peter Strohschneider und WR-Vorsitzender Professor Dr. Manfred Prenzel. „Jetzt können die Universitäten ihre bereits begonnenen Planungen konkretisieren. Zudem ist damit nun der Rahmen für die Begutachtungen und Entscheidungen nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien bestimmt.“
Weiterführende Informationen
Die Texte der Ausschreibungen für die beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten finden sich im Internetangebot von DFG und WR:
www.dfg.de/exzellenzstrategie
www.wissenschaftsrat.de/arbeitsbereiche-arbeitsprogramm/exzellenzstrategie.html
Ausführliche Informationen zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder auch unter: www.gwk-bonn.de
Medienkontakt:
Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2230, Marco.Finetti@dfg.de
Dr. Christiane Kling-Mathey, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des WR, Tel. +49 221 3776-243, kling-mathey@wissenschaftsrat.de