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HRK-Empfehlung zur verbesserten Förderung von Nachwuchswissenschaftlern

Veröffentlicht am:14.05.2014
Veröffentlicht von:Susanne Schilden
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Beschreibung:

Mehr Verlässlichkeit und Transparenz in der Karriereplanung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern wollen die Leitungen der deutschen Hochschulen schaffen.

Die gestrige 16. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Frankfurt am Main hat empfohlen, an den einzelnen Hochschulen Orientierungsrahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs nach der Promotion zu erarbeiten. Diese sollen Personalentwicklungskonzepte, Angebote für Zusatzqualifizierungen und Stellenkonzepte enthalten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Hochschulen den Nachwuchs nicht nur für Karrieren innerhalb des Wissenschaftssystems vorbereiten, sondern auch auf forschende und leitende Tätigkeiten in Wirtschaft und Gesellschaft. Über die verschiedenen Karrierewege müssten die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler besser als bisher informiert werden.

„Die Verbesserung der Situation der promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen erfordert eine professionelle Personalentwicklung für das wissenschaftliche Personal an Hochschulen. Zudem müssen vermehrt Qualifizierungsangebote für Tätigkeiten innerhalb und außerhalb der Hochschulen gemacht werden“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute vor der Presse in Berlin. Für Letztere müssten allerdings ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. „Bund und Länder müssen rechtlich und finanziell verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Durch einen Aufwuchs der Grundfinanzierung, der im Koalitionsvertrag für den Hochschulbereich vorgesehen ist, können sie den Hochschulen Planungssicherheit verschaffen und für eine konsequente Personalentwicklung im akademischen Bereich sorgen.“

Den Hochschulen wird empfohlen, in ihren Orientierungsrahmen auch Aussagen zu fächerspezifischen Bedarfen unbefristeter und befristeter Arbeitsverhältnisse im Bereich des promovierten wissenschaftlichen Personals und deren Entwicklung zu machen. Gemeinsam mit den Fakultäten sollen akademische Daueraufgaben identifiziert und Konzepte für das notwendige Stellenportfolio erstellt werden. Soweit es sich um befristete Aufgaben handelt, sei sicherzustellen, dass sich die Verträge an der Laufzeit der Projekte orientieren.