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Start frei für Bund-Länder-Initiative „Innovative Hochschule“

Veröffentlicht am:29.07.2016
Veröffentlicht von:Rebekka Kötting
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Ab sofort können Hochschulen ihre Anträge für die erste Auswahlrunde der Förderinitiative „Innovative Hochschule“ vorbereiten. Förderbekanntmachung und Bewerbungsmodalitäten der Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers werden heute veröffentlicht. Transfer und Innovation werden neben Forschung und Lehre als „dritte Mission“ der Hochschulen bezeichnet. Die Förderinitiative soll Hochschulen darin unterstützen, sich auf diesem Feld zu profilieren und ihre strategische Rolle im regionalen Innovationssystem zu stärken.

Beschreibung:

Bund und Länder stellen dafür bis zu 550 Millionen Euro in zehn Jahren zur Verfügung. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen. Im besonderen Fokus der Förderinitiative stehen Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten. Der vollständige Förderantrag, zu dem auch eine kohärente Transferstrategie und ein überzeugendes Konzept zur Umsetzung dieser Strategie gehören, kann bis zum 28. Februar 2017 über die zuständige Wissenschaftsbehörde des jeweiligen Sitzlandes der Hochschule eingereicht werden.

„Mit der Förderinitiative ‚Innovative Hochschule‘ unterstützen wir ganz besonders die Stärken unserer Fachhochschulen sowie kleinen und mittleren Universitäten, die mit ihrer Verankerung in der Region Innovationsmotoren für unser Land sind“, sagt die GWK-Vorsitzende Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung. „Hochschulen können mit dieser Förderung strategisch innovative Aktivitäten mit Wirtschaft und Gesellschaft ausbauen. Sie können zum Beispiel kreative Formen des Personalaustausches auf Zeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft entwickeln oder in Innovationslaboren Forschungsergebnisse mit ihren Partnern in der Praxis erproben. Wichtig ist dabei, dass die Vorhaben jeweils in die Transferstrategie der Hochschule eingebunden sind und zu ihrer Profilbildung beitragen.“

„In der Vielfalt unterschiedlicher Hochschultypen und unterschiedlicher Profile liegt eine besondere Stärke der deutschen Hochschullandschaft. Unsere Fachhochschulen sowie die kleineren und mittleren Universitäten zeichnen sich durch ihr großes Potential aus, im regionalen Umfeld Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft zu initiieren“, erklärte die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Wissenschaftssenatorin des Landes Bremen, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt. „Die Bund-Länder-Förderinitiative ‚Innovative Hochschule‘ hilft den Hochschulen, ihr Profil in Richtung Ideen-, Wissens- und Technologietransfer zu schärfen und strategisch weiterzuentwickeln. Sie soll Hochschulen noch enger mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen zusammenbringen. Ich freue mich, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, einen gemeinsamen Beitrag zur Stärkung des Transfers von Forschungsergebnissen aus allen Hochschultypen und allen Wissenschaftsdisziplinen zu leisten.“

Die Förderrichtlinie kann unter folgender Internetseite abgerufen werden:

Am 18. August, 30. August und 21. September 2016 sind Informationsveranstaltungen für potentielle Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Interessenten in Bonn und Berlin geplant. Den Link zur Online-Anmeldung sowie alle weiteren aktuellen Informationen finden Sie ebenfalls unter:

Weitere Informationen: