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ERC-Ausschreibungsrunde 2017 gestartet

Veröffentlicht am:28.07.2016
Veröffentlicht von:Petra Richter
DLR Projektträger
Kategorie:Forschungsprojekte
Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Der Europäische Forschungsrat (European Research Council - ERC) hat am 25. Juli 2016 das Arbeitsprogramm für die nächste Ausschreibungsrunde veröffentlicht. Der ERC fördert im Arbeitsprogramm 2017 unter Horizont 2020 mit knapp 1,8 Milliarden Euro exzellente Forschende mit bahnbrechenden Projekten aus allen Wissenschaftsbereichen. Der ERC schreibt drei Förderlinien aus: Starting Grants, Consolidator Grants und Advanced Grants. Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jeder Nationalität. Maßgeblich ist, dass die Forschungsprojekte an einer Einrichtung in Europa durchgeführt werden.

Beschreibung:

Am 26. Juli 2016 öffnete die Ausschreibung für die Förderlinie „Starting Grants“. „Starting Grants“ richten sich an exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich 2 bis 7 Jahre nach der Promotion befinden. Die Einreichungsfrist ist am 18. Oktober 2016. Die Ausschreibung für die „Consolidator Grants“ wird vom 20. Oktober 2016 bis zur Einreichfrist am 9. Februar 2017 geöffnet sein. Für den „Consolidator Grant“ können sich exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler bewerben, sofern ihre Promotion 7 bis 12 Jahre zurückliegt. Im kommenden Jahr wird dann die Bewerbung für die „Advanced Grants“ vom 16. Mai 2017 bis 31. August 2017 möglich sein. In dieser Förderlinie können sich exzellente, etablierte Forschende bewerben, die bereits mehr als 10 Jahre wissenschaftliche Spitzenleistung vorweisen können.

Maßgeblich für die Berechnung der Antragberechtigung in den Förderlinien ist jeweils das Datum an dem der Doktorgrad verliehen wurde in Relation zum 1. Januar 2017. Der ERC hat einige Sonderregelungen eingeführt, um das Zeitfenster zu verlängern (z.B. Elternzeit, Wehrdienst, lange Krankheit, klinische Ausbildung). Alle Grants werden für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren vergeben. Die Fördersumme beträgt bis zu 2 Millionen Euro für die „Starting Grants“, bis zu 2,75 Millionen Euro für die „Consolidator Grants“ und bis zu 3,5 Millionen Euro für die „Advanced Grants“.

Für die ergänzende Förderlinie „Proof of Concept“öffnet die Ausschreibung am 2. August 2016. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bereits einen Starting-, Consolidator- oder Advanced Grant haben und ein Forschungsergebnis aus ihrem Projekt vorkommerziell verwerten möchten, können sich auf diese Ausschreibung zu den Einreichungsfristen 19. Januar, 25. April und 5. September 2017 bewerben.

Beratung zur Antragstellung

Zur Information und Beratung der deutschen Forschungslandschaft hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Nationale Kontaktstelle (NKS) ERC eingerichtet. Neben der individuellen Beratung zur Antragstellung bietet die NKS ERC Workshops und Informationsveranstaltungen zum ERC an. Die NKS ERC ist eine Kooperation zwischen dem EU-Büro des BMBF (EUB) und der Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi). Das EU-Büro des BMBF vereinigt mehrere Aufgaben und Serviceleistungen zu Horizont 2020 - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der EU - unter einem Dach. Angesiedelt ist es am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) beim DLR Projektträger.

Einrichtungen und potenzielle Antragstellende können sich über auf Deutsch und über auf Englisch informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalen Kontaktstelle stehen für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung.

Überarbeitete Version des Arbeitsprogramms Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen 2016/2017

Im Participant Portal wurde zeitgleich die überarbeitete Version des Arbeitsprogramms der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSC) 2016/2017 veröffentlicht. MSC-Maßnahmen fördern die länder- und sektorübergreifende Mobilität, die Karriereentwicklung von Forschenden sowie F&I-Personal aus Technik und Management und sollen somit die Attraktivität von wissenschaftlichen Laufbahnen steigern. Einrichtungen und potenzielle Antragstellende können sich zu diesen Fördermaßnahmen über informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalen Kontaktstelle stehen für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung.