Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springen
weiter zur Suchseite

Vorsitzender des Akkreditierungsrates begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Veröffentlicht am:28.04.2016
Veröffentlicht von:Dr. Olaf Bartz
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Kategorie:Studium und Lehre
Wissenschaftspolitik
Übersicht:

Erklärung nach der 87. Sitzung des Akkreditierungsrates

Beschreibung:

Der Akkreditierungsrat ist anlässlich des am 18. März mitgeteilten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung zu einer außerordentlichen Sitzung am 26. April zusammengekommen. Der Vorsitzende, Professor Dr. Reinhold R. Grimm, erklärt dazu:

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Legitimität der Akkreditierung als externer Qualitätssicherung ausdrücklich bestätigt. Ich begrüße diese Entscheidung.

Das Gericht hat zugleich Vorgaben benannt, die künftig auf gesetzlicher Ebene geregelt werden müssen. Dies umzusetzen, liegt in der Verantwortung der Länder. Dabei ist die überwiegende Mehrheit dieser Vorgaben bereits gängige Praxis im Akkreditierungssystem.

Alle Regeln und Bestimmungen zur Akkreditierung gelten bis zu einer gesetzlichen Neuregelung weiter, die bis zum 1. Januar 2018 vorzunehmen ist. Das heißt, dass alle laufenden und geplanten Akkreditierungen wie vorgesehen vorzunehmen sind.

Das Bundesverfassungsgericht hatte auf Basis eines Streitfalls zu entscheiden, der sich in den Jahren 2008 bis 2010 zutrug. Es ist mir ein Anliegen, zu betonen, dass sich das Akkreditierungssystem seither substanziell weiterentwickelt hat. Diese Fähigkeit zur Reform bescheinigte auch der Wissenschaftsrat in seinen 2012 verabschiedeten Empfehlungen zur Akkreditierung als Instrument der Qualitätssicherung. Hervorheben möchte ich:

• Die Systemakkreditierung, die die Autonomie der Hochschulen in besonderer Weise unterstützt, ist in der Mitte der deutschen Hochschullandschaft angekommen. Über fünfzig Hochschulen aller Typen und Größen sind inzwischen systemakkreditiert, das sind mehr als zehn Prozent aller deutschen Hochschulen, und die Zahl nimmt stetig zu. Das Gericht hat denn auch die Systemakkreditierung explizit als nicht für seinen Beschluss gegenständlich bezeichnet.

• Als Vorsitzender des Akkreditierungsrates stand und steht für mich die Rolle der Akkreditierung als wissenschaftsgeleitete Qualitätssicherung, die zugleich die Lehrfreiheit wahrt, im Vordergrund. Zwei der vom Verfassungsgericht kritisch angesprochenen Aspekte, nämlich Vorgaben zu Curricula und zu didaktischen Konzepten, hat der Akkreditierungsrat unter meinem Vorsitz zwischen 2009 und 2011 aufgehoben.

Die Akkreditierung hat sich als ein wirkungsvolles Instrument zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre erwiesen. Dies sage ich auf der Basis von fünf Jahrzehnten persönlicher Erfahrung im deutschen Wissenschaftssystem und darüber hinaus. Die Akkreditierung bringt die legitimen Interessen der verschiedenen Stakeholder – Staat, Hochschullehrer, Studierende, Berufspraxis – in konstruktiver Weise zusammen. Daher freut mich besonders, dass das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung von Studierenden und Berufspraxis bestätigt hat.

In einem Hochschulsystem der heutigen Größe und Differenziertheit ist der Studiengang das Format, in dem die Hochschule den Studierenden begegnet. Qualitätsfragen sind an diesem Ort zu stellen und zu beantworten. Dem trägt die Systemakkreditierung ebenso wie die Programmakkreditierung Rechnung.

Mit dem Übergang von staatlicher Detailgenehmigung zu wissenschaftsgeleiteter Qualitätssicherung hat Deutschland vor 15 Jahren einen Weg eingeschlagen, den andere entwickelte Industrienationen schon zuvor und aus guten Gründen gegangen sind. Seither engagieren sich in Deutschland zahlreiche Professorinnen und Professoren, Vertreter der Berufspraxis und Studierende in den Gutachtergruppen für Studium und Lehre. Für dieses Engagement möchte ich ihnen und den Akkreditierungsagenturen danken, die das peer review unter schwierigen Bedingungen kontinuierlich organisieren.

Aus meiner Sicht ist in der anstehenden Neuregelung vor allem zu berücksichtigen, dass die Studienstrukturreform, die die Akkreditierung in der vergangenen Dekade geprägt hat, inzwischen weitgehend abgeschlossen ist. Die Aufgabe besteht nunmehr in der Qualitätsentwicklung laufender Studiengänge. Ich freue mich auf die vor uns liegenden Diskussionen.“

Professor Dr. Reinhold R. Grimm ist seit 2007 Vorsitzender des Akkreditierungsrates. Er hatte nach Studien in Tübingen, Heidelberg, Poitiers, Paris und Konstanz zuletzt den Lehrstuhl für romanische Literaturwissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena inne. Er war Vorsitzender des Philosophischen Fakultätentages (1998-2008) sowie Mitbegründer und Präsident des Allgemeinen Fakultätentages (2000-2008). Professor Grimm war von 2003 bis 2013 stellvertretender Vorsitzender des Universitätsrates der Universität Wien und ist Vorsitzender des Hochschulrates der Universität Leipzig (seit 2014). Er ist Chevalier de l’Ordre des Palmes académiques (1987), Cavaliere dell’Ordine al Merito della Repubblica Italiana (2003) sowie Träger des Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst I. Klasse der Republik Österreich (2013).

Weitere Informationen:

Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

Dr. Olaf Bartz

Geschäftsführer

Adenauerallee 73

53113 Bonn

Tel: (0228) 338306-0

Fax: (0228) 338306-79

bartz@akkreditierungsrat.de

Weitere Informationen: