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Rüge und Ausschluss von Antragsberechtigung für drei Jahre

Veröffentlicht am:18.03.2016
Veröffentlicht von:Marco Finetti
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kategorie:Buntes aus der Wissenschaft
Übersicht:

DFG-Hauptausschuss spricht Maßnahmen gegen Lebenswissenschaftlerin aus

Beschreibung:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus einem Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungsorganisation für die Wissenschaft in Deutschland sprach jetzt auf seiner Sitzung in Bonn eine „schriftliche Rüge“ und den „Ausschluss von der Antragsberechtigung für drei Jahre“ gegen eine Lebenswissenschaftlerin aus. Beide Maßnahmen erfolgten gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und auf Empfehlung des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Die Wissenschaftlerin hatte gegenüber einer Forschungseinrichtung in den USA ein wissenschaftliches Fehlverhalten während eines von der DFG geförderten Forschungsaufenthalts in den USA eingestanden. Die Forschungseinrichtung wiederum informierte die DFG über diesen Sachverhalt.

In der daraufhin eingeleiteten Untersuchung räumte die Wissenschaftlerin auch gegenüber der DFG ein, in einer Publikation eine Abbildung versehentlich falsch dargestellt zu haben; überdies habe sie die zugrunde liegenden Daten einer zweiten Abbildung so manipuliert, dass sie besser zu den beabsichtigten Ergebnissen der Studie passten. Als Begründung führte sie persönliche Probleme und den hohen Erfolgsdruck in ihrer wissenschaftlichen Arbeitsumgebung an.

Der DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter der Leitung von DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek bewertete das Verhalten der Wissenschaftlerin als bewusste Datenmanipulation und damit als wissenschaftliches Fehlverhalten. Der von der Wissenschaftlerin angeführte Erfolgsdruck sei – wie auch bei früheren Fehlverhaltensfällen – nachvollziehbar, entschuldige aber das Fehlverhalten nicht.

Als geeignete Maßnahmen, um dem Unrechtsgehalt des Verhaltens Rechnung zu tragen, schlug der Ausschuss eine „schriftliche Rüge“ und den „Ausschluss von der Antragsberechtigung für drei Jahre“ vor. Dem folgte nun der Hauptausschuss mit seiner Entscheidung.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2443, presse@dfg.de

Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:

Dr. Christine Spitzer, Justitiariat, Tel. +49 228 885-2045, Christine.Spitzer@dfg.de

Ausführliche Informationen zum Thema Gute wissenschaftliche Praxis unter:

www.dfg.de/gwp/

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