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Schlag nach beim BIBB: Berufsbildungsbegriffe Deutsch – Englisch

Veröffentlicht am:23.02.2016
Veröffentlicht von:Andreas Pieper
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Kategorie:Studium und Lehre
Forschungs- / Wissenstransfer
Übersicht:

Mitten im Meeting mit ihren internationalen Projekt- und Geschäftspartnern – und gerade jetzt haben sie eine englische Übersetzung für Fachbegriffe wie

„Berufseinstiegsbegleitung“, „Einstiegsqualifizierung“ oder „Ausbildungsbausteine“ nicht zur Hand. Hier leistet eine neue Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Abhilfe. Die Terminologiesammlung mit Berufsbildungsbegriffen Deutsch – Englisch soll Berufsbildungsfachleuten bei ihrer praktischen Arbeit eine wertvolle Hilfe beim Verstehen und Übersetzen von Fachtexten sein, um die immer wichtiger werdende Verständigung auf internationaler Ebene zu erleichtern.

Beschreibung:

Für Fachbegriffe gibt es in anderen Sprachen oftmals kein unmittelbares Äquivalent. Die Terminologiesammlung macht deshalb Vorschläge für sinngemäße Übersetzungen und Umschreibungen. Sie basiert auf der langjährigen Expertise des BIBB-Sprachendienstes und wird fortlaufend weiterentwickelt. Zum besseren Verständnis der übersetzten Begriffe bietet die vorliegende Sammlung auch Definitionen an. Ebenso wurden Glossare der Europäischen Union und deutschsprachiger Institutionen in die Sammlung aufgenommen.

Nutzerinnen und Nutzern wird ferner eine Übersicht über englischsprachige Internetseiten von Berufsbildungsinstitutionen angeboten, auf die bei der Erarbeitung der Terminologiesammlung zurückgegriffen wurde. Die „Terminologiesammlung für Berufsbildungsfachleute: Berufsbildungsbegriffe Deutsch – Englisch“ steht unter zum Download und zur Bestellung als Broschüre zur Verfügung. Übrigens: Der englischsprachige Begriff für „Berufseinstiegsbegleitung“ lautet „career entry support“ oder „career entry programme“, der für „Einstiegsqualifizierung“„introductory training“ oder „introductory qualifications“ und der für „Ausbildungsbausteine“„training modules“.

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.