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G@ZIELT arbeitet dauerhaft weiter

Veröffentlicht am:12.01.2016
Veröffentlicht von:Nina Banspach
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Kategorie:Forschungs- / Wissenstransfer
Organisatorisches
Übersicht:

Neue Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur gemeinsamen Zentralstelle zur Kontrolle des Internethandels von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen

Beschreibung:

Um den stetig wachsenden Online-Handel von Lebensmitteln, Kosmetika, Küchenartikeln, Spielzeug, Kleidung und Futtermitteln effektiv kontrollieren zu können, wurde bereits im Jahr 2013 die Zentralstelle G@ZIELT im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin eingerichtet. Die Arbeit der gemeinsamen Zentralstelle der Länder „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“ wurde zunächst auf zwei Jahre befristet. Da die Aufgaben weiter zunehmen, haben Bund und Bundesländer beschlossen, die Arbeit der Zentralstelle ab Januar 2016 auf Grundlage einer neuen Verwaltungsvereinbarung dauerhaft fortzuführen.

„Wer online einkauft, muss dasselbe Sicherheitsniveau erwarten dürfen wie im konventionellen Handel. Durch die dauerhafte Einrichtung der Zentralstelle G@ZIELT sorgen wir dafür, dass die deutschen Verbraucher auch in Zukunft vor unseriösen Anbietern und Produkten mit potentieller Gesundheitsgefahr aus dem Internet geschützt werden“, betont BVL-Präsident Dr. Helmut Tschiersky.

Die neue Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass G@ZIELT die erfolgreich etablierten Maßnahmen wie die Recherche nach gesundheitsgefährdenden Produkten in Online-Shops oder die Prüfung der Registrierung von Online-Lebensmittelunternehmern fortsetzt. Durch die Bündelung der Aktivitäten in einer Zentralstelle können die Aufgaben effektiv und effizient wahrgenommen werden. Doppelte Recherchearbeit in den einzelnen Bundesländern wird vermieden.

Die Erfahrungen der bisherigen Kontrolltätigkeiten bestätigen den akuten Handlungsbedarf: Von ca. 3.000 im Internethandel aktiven Lebensmittelunternehmen wurden nach Überprüfung durch die Länderbehörden ca. 500 nicht-registrierte Unternehmen unter das Dach der Lebensmittelüberwachung geführt. Außerdem wurden in den Jahren 2014 und 2015 bei insgesamt 364 Recherchen der Zentralstelle 2.124 potentiell risikobehaftete Produkte identifiziert. Ob Spielzeug mit hoher Weichmacher-Belastung, industrielle Glykolsäure als Säurepeeling, Nahrungsergänzungsmittel und Sportlernahrung mit gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen oder Privatpersonen, die Frischfleisch in Online-Auktionshäusern versteigern und mit unzureichender Kühlung per Post versenden – die unbegrenzten Möglichkeiten des Internets bieten leider auch schwarzen Schafen neue Absatzkanäle.

Hintergrundinformation

Als Vorläufer von G@ZIELT hat das BVL von Januar 2011 bis Juni 2013 zusammen mit zehn Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen) das Pilotprojekt „Überwachung des Internethandels mit Lebensmitteln“ durchgeführt. In diesem Piloten wurde ein vom BVL ausgearbeitetes Konzept zur Online-Kontrolle umgesetzt, Verfahren angewandt und optimiert, Rechtslücken für die Online-Überwachung identifiziert und Gesetzesvorschläge ausgearbeitet. Außerdem wurde die Zusammenarbeit mit Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten etabliert.

Die Zentralstelle G@ZIELT durchsucht das Internet nach Händlern in Deutschland und deutschsprachigen Angeboten von Produkten wie Lebensmitteln und Verbraucherprodukten weltweit. Stößt die Zentralstelle auf gesundheitsgefährdende Produkte, meldet sie dies den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer beziehungsweise auch anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern. Diese können dann vor Ort Maßnahmen ergreifen wie z. B. Proben nehmen oder die Löschung des Angebots im Internet veranlassen. Ziel der Zentralstelle ist es, einen Marktplatz im Internet zu schaffen, der so sicher ist wie der Einkauf im Supermarkt oder beim Bäcker an der Ecke.