Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springen
weiter zur Suchseite

Krupp-Stiftung richtet in Bonn zwei Stiftungsprofessuren zur Provenienzforschung ein

Veröffentlicht am:17.12.2015
Veröffentlicht von:Dr. Andreas Archut
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Kategorie:Forschungs- / Wissenstransfer
Organisatorisches
Übersicht:

Das Thema Raubkunst ist aktuell wie lange nicht mehr – ob es um bereits von den Nationalsozialisten geraubte Kunstschätze geht oder den Antikenhandel des „IS“. Auf der Höhe der Zeit ist daher auch die Initiative der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, die heute bekanntgegeben hat, an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zwei neue Stiftungslehrstühle einzurichten, darunter den bundesweit ersten Lehrstuhl zur Provenienzforschung, und einen weiteren zum Kunstrecht und zum Kulturgutschutz.

Beschreibung:

Die erste der beiden Alfried Krupp-Stiftungsprofessuren wird in der Philosophischen Fakultät am Institut für Kunstgeschichte angegliedert sein, die zweite in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Am Institut für Kunstgeschichte sollen dabei Provenienzforschung und die Geschichte des Sammelns im Zentrum der Forschung stehen. Die rechtswissenschaftliche Forschung soll sich im Schwerpunkt mit Fragen des Kunst- und Kulturgutschutzrechts befassen.

Prof. Dr. Ursula Gather, Kuratoriumsvorsitzende der Krupp-Stiftung, erklärte zu der Förderentscheidung: „Diese beiden Stiftungsprofessuren sind in zweifacher Hinsicht neu und innovativ: Zum einen gibt es bisher in Deutschland noch keinen kunstwissenschaftlichen Lehrstuhl zum Sachgebiet Provenienzforschung. Zum zweiten ist der konzeptionelle Ansatz von fakultätsübergreifenden ‚Tandem-Stiftungsprofessuren‘ bisher ohne Vorbild.“ Dabei sei offenkundig, dass Fragen der Provenienz von Kunstwerken und des Kulturgutschutzes sowohl umfassende kunst-wissenschaftliche als auch komplexe juristische Problemstellungen umfassen. „An der Universität Bonn werden beide Aspekte in Zukunft im direkten Nebeneinander und kollegialen Austausch der beiden Stiftungsprofessoren erforscht“, so Prof. Gather. „Wir sind der festen Überzeugung, dass wir mit diesem neuartigen Ansatz Forschung und Lehre auf beiden Fachgebieten spürbar voranbringen werden.“

Hochaktueller Forschungsgegenstand

Der Rektor der Universität Bonn, Prof. Dr. Michael Hoch, kommentierte die Förderzusage aus Essen mit den Worten: „Ich freue mich außerordentlich, dass die Krupp-Stiftung die Universität Bonn als Standort für die Einrichtung von zwei Stiftungsprofessuren ausgewählt hat. Die Themenfelder ‚Provenienzforschung‘ und ‚Kulturgutschutzrecht‘ stellen einen hochaktuellen Forschungsgegenstand dar, wie etwa der Fall Gurlitt oder die Zerstörung von Kulturgütern durch den IS zeigen. Zudem wird durch die neuen Professuren die Zusammenarbeit zwischen der Philosophischen sowie der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät intensiviert.“ 

Die Krupp-Stiftung stattet die Stiftungslehrstühle für den Zeitraum von fünf Jahren mit jeweils einer Million Euro an Fördermitteln aus. Die Universität Bonn hat zugesagt, die beiden Lehrstühle danach dauerhaft weiterzuführen. Zusätzlich richtet sie am Institut für Kunstgeschichte eine Juniorprofessur für Provenienzforschung ein, die für sechs Jahre finanziell gesichert ist. An der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät werden zusätzlich Mittel für Personal, Räumlichkeiten und den Aufbau eines Bibliotheksbestandes bereitgestellt. 

Staatsministerin Grütters begrüßt Förderentscheidung

Auch Staatsministerin Monika Grütters, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, begrüßte die Entscheidung der Krupp-Stiftung: „Ich freue mich sehr und bin dankbar, dass die Krupp-Stiftung die Einrichtung zweier Professuren auf dem Gebiet der Provenienzforschung und des Kulturgutschutzes an der Universität Bonn ermöglicht. Es ist gut, dass dabei interdisziplinär gedacht wird und kunstgeschichtliche wie auch juristische Aspekte in den Blick genommen werden. Das wird der Komplexität der Materie gerecht.“

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung

Die gemeinnützige Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ist das Vermächtnis von Dr.-Ing. e.h. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, dem letzten persönlichen Inhaber der Firma Fried. Krupp. Mit seinem Tod am 30. Juli 1967 und Dank des Erbverzichts seines Sohnes Arndt von Bohlen und Halbach ging sein Vermögen auf die Stiftung über. Die Stiftung ist als Aktionärin mit rund 23 Prozent an der ThyssenKrupp AG beteiligt. Sie hat insbesondere die Aufgabe, die ihr aus ihrer Unternehmensbeteiligung zufließenden Erträge für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Wissenschaft, Erziehung und Bildung, Gesundheitswesen, Sport und Kultur zu verwenden.

Kontakt:

Prof. Dr. Andreas Bartels

Dekan der Philosophischen Fakultät

Telefon: 0228/73-7295

E-Mail: phildekan@uni-bonn.de

Prof. Dr. Rainer Hüttemann

Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät

Telefon: 0228/73-9730

E-Mail: dekan@rsf.uni-bonn.de