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GI-AK "Datenschutz und IT-Sicherheit" bedauert Bundestags-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht am:16.10.2015
Veröffentlicht von:Cornelia Winter
Gesellschaft für Informatik e.V.
Kategorie:Buntes aus der Wissenschaft
Beschreibung:

Der Präsidiumsarbeitskreis ‚Datenschutz und IT-Sicherheit' der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) bedauert die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung, mit der alle Verkehrsdaten anlasslos gespeichert werden sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2010 festgestellt, dass die Aussagekraft aller Verkehrsdaten (u.a. Aufenthaltsort, Surfverhalten, Kommunikationspartner, Social Media, Inhalte von SMS usw.) zu weitreichend ist und tiefe Einblicke in die Privatsphäre ermöglicht. Auch der EuGH hat schon 2014 die Grundrechtswidrigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und damit deren Nichtigkeit festgestellt.

Kontakt:

Cornelia Winter M.A.

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Stellvertreterin des Geschäftsführers

Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)

Wissenschaftszentrum

Ahrstr. 45

53175 Bonn

Tel.: +49 (0)228/302-145 / Fax: +49 (0)228/302-167

E-Mail: gs@gi.de / WWW: http://www.gi.de

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Cornelia Winter

Tel.: +49 (0)228/302-147 / E-Mail: cornelia.winter@gi.de

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