Veröffentlicht am: | 31.08.2015 |
Veröffentlicht von: | Franz Börsch Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland |
Kategorie: | Wissenschaftspolitik |
In Umsetzung der Internationalisierungsstrategie haben die niederländisch-flämische Akkreditierungsorganisation (NVAO) und der Akkreditierungsrat ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen unterzeichnet. Ab sofort können Konsortien, an denen deutsche und niederländische bzw. deutsche und flämische Hochschulen beteiligt sind, für die Akkreditierung von Joint Programmes, die zu gemeinsamen Abschlüssen (Joint Degrees) führen, entweder eine deutsche Agentur oder die NVAO wählen. Die getroffene Entscheidung wird in der Folge durch NVAO bzw. den Akkreditierungsrat anerkannt.
Das Abkommen ist im Anhang sowie online unter: www.akkreditierungsrat.de abrufbar.
Weitere Informationen:
Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de