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BAföG-Reform: Kontinuierliche Anpassung an Bedarf und Lebenswirklichkeit erforderlich

Veröffentlicht am:19.12.2014
Veröffentlicht von:Susanne Schilden
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Kategorie:Wissenschaftspolitik
Beschreibung:

Mit seiner heutigen Zustimmung zum 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungs-förderungsgesetzes (BAföG) hat der Bundesrat einer Verbesserung der Studienfinanzierung zugestimmt.

Dazu Prof. Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), heute in Bonn:

„Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf der Bundesregierung passt das BAföG der Lebenswirklichkeit der Studierenden besser an. Nicht nur die Erhöhung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge, sondern auch die Schließung von Förderlücken zwischen Bachelor und Master und die Verbesserung der Förderung von Auslandsaufenthalten sind wichtige Schritte.

Ein solcher Anpassungsprozess darf allerdings nicht nur alle sechs oder sieben Jahre erfolgen, wie es derzeit der Fall ist. Das BAföG ist ein wichtiges Instrument zur Herstellung größerer Chancengerechtigkeit. Damit es diese Wirkung voll entfalten kann, ist eine kontinuierliche Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge an die Preis- und Einkommensentwicklung erforderlich. Ein knappes Drittel der Studierenden bezieht heute BAföG. Neben der Elternleistung und dem eigenen Verdienst ist es die wichtigste Finanzierungsquelle der Studierenden.

Vor diesem Hintergrund wünschen wir uns auch eine Weiterentwicklung des BAföG im Sinne des Lebenslangen Lernens. Die Heraufsetzung der Altersgrenze für Masterstudierende in der letzten BAföG-Novelle war ein erster richtiger Schritt dahin. Dieser Weg der Anpassung und Öffnung muss künftig kontinuierlich weiter beschritten werden, um das BAföG an die veränderten Erwerbs- und Studienbiographien anzupassen.“

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