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Wissenschaftliches Fehlverhalten: Schriftliche Rüge und dreijährige Antragssperre

Veröffentlicht am:02.04.2025
Veröffentlicht von:Marco Finetti
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Kategorie:Buntes aus der Wissenschaft
Übersicht:

Hauptausschuss beschließt Maßnahmen gegen Wissenschaftler wegen Plagiats

Beschreibung:

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten: Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Einrichtung für die Selbstverwaltung der Wissenschaft in Deutschland beschloss jetzt in einem weiteren Fall Maßnahmen gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Vorausgehend war einem Wissenschaftler vorgeworfen worden, in einem Förderantrag an die DFG umfängliche Textpassagen und mehrere Abbildungen aus einer Publikation anderer Wissenschaftler*innen ohne korrekte Kennzeichnung übernommen zu haben.

Der DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens stellte hierzu auf Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme und nachfolgenden Anhörung des Betroffenen den Tatbestand des Plagiats und damit wissenschaftliches Fehlverhalten fest. Die fraglichen Textpassagen seien teils wörtlich und teils paraphrasiert übernommen worden, ohne dass ihre Quelle genannt worden sei; bei den übernommenen Abbildungen seien trotz Abwandlungen die Ähnlichkeiten mit den Abbildungen der Ausgangspublikation deutlich erkennbar.

Die Einlassung des Wissenschaftlers, er habe der DFG versehentlich im Vorfeld seines Antrags zusammenkopiertes Material übermittelt, konnte die Feststellungen des Ausschusses nicht ausräumen, zumal der Betroffene auch nach Rückfragen der DFG-Geschäftsstelle keine anderen Unterlagen eingereicht hatte.

Weil damit nach seiner Ansicht ein erheblicher und auch vorsätzlicher Verstoß gegen die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens vorlag, schlug der Untersuchungsausschuss dem Hauptausschuss als geeignete und angemessene Maßnahmen eine schriftliche Rüge und zudem den Ausschluss des Wissenschaftlers von der Antragsberechtigung bei der DFG für drei Jahre vor. Dem stimmte der Hauptausschuss nun in seinem Beschluss zu.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2109, presse@dfg.de

Fachliche Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle:

Dr. Kirsten Hüttemann, Wissenschaftliche Integrität, Tel. +49 228 885-2827, kirsten.huettemann@dfg.de

Im Internetangebot der DFG finden sich zum Themenkomplex Gute wissenschaftliche Praxis zahlreiche weitere Informationen und Materialien.

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