Veröffentlicht am: | 25.09.2024 |
Veröffentlicht von: | Dr. Olaf Bartz Stiftung Akkreditierungsrat |
Kategorie: | Studium und Lehre Wissenschaftspolitik |
Ergebnisse der 122. Sitzung des Akkreditierungsrates
Vor 25 Jahren hat der Akkreditierungsrat seine erste Sitzung in Würzburg abgehalten, am 07.07.1999. Heute, auf seiner 122. Sitzung, feiert er dieses Jubiläum.
Der damalige Präsident der HRK, Prof. Dr. Klaus Landfried, hatte seinerzeit konstatiert, Akkreditierung im Sinne der eigenverantwortlichen Sicherung der Qualität durch Wissenschaft und Hochschulen selbst bedeute einen besonderen Ansporn für die Hochschulen im Interesse der Studierenden. „Dies gilt auch heute noch“, sagt Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Vizepräsident für Lehre, Studium und Lehrkräftebildung der HRK. Ein Experiment, als das sie seinerzeit bezeichnet worden sei, sei die Akkreditierung schon längst nicht mehr, führt er aus. „Jedoch zielt sie nach wie vor darauf ab, den Hochschulen den Weg zur Entwicklung evidenzbasierter Qualitätssicherungssysteme und der größtmöglichen Qualität ihrer Studiengänge zu bereiten – und das unter Wahrung der eigenen Autonomie“, erläutert Bartosch.
Das deutsche Akkreditierungssystem sei einen weiten Weg gekommen, „und nach einem Vierteljahrhundert ist die Akkreditierung im deutschen Wissenschaftssystem fest verankert“, sagt Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, Vorsitzender des Akkreditierungsrates. Die seitdem einschneidendste Zäsur sei die Einführung des neuen Rechts im Jahr 2018. Dabei unterliege auch das Akkreditierungswesen einer stetigen Weiterentwicklung, wie die Evaluation der Musterrechtsverordnung (MRVO) zeige.
Die Entwicklung einer Verwaltungspraxis auch unter Berücksichtigung von Übergangsregeln von der alten zur neuen MRVO sowie neue „European Standards and Guidelines“, deren Verabschiedung für das Jahr 2027 vorgesehen ist, sind Themen, die den Akkreditierungsrat in den kommenden Jahren beschäftigen werden. „Wir werden abwägen, bei welchen Themen wir die Initiative ergreifen, Schwerpunkte setzen und die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems vorantreiben wollen und können“, erläutert Bargstädt. „Die deutsche Akkreditierung ist seit Anbeginn eng mit der Schaffung des Europäischen Hochschulraums verwoben: Ebenfalls 1999 wurde die Bologna-Deklaration unterzeichnet. Die weitere Internationalisierung wird zweifellos ein Schwerpunkt der kommenden Jahre sein“, sagt Bargstädt.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
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