Veröffentlicht am: | 13.08.2024 |
Veröffentlicht von: | Alex Deeg Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT |
Kategorie: | Forschungsergebnisse |
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht bei der Lohnsteuer die Überführung der Steuerklassenkombination III/V für verheiratete Paare in das Faktorverfahren vor. Konkret ist die verbindliche Einführung des Faktorverfahrens im aktuellen Entwurf für das 2. Jahressteuergesetz vorgesehen, allerdings erst ab dem Jahr 2030. In der aktuellen Ausgabe des Wirtschaftsdienstes untersucht ein Artikel von Judith Herrmann, Martin Teuber und Dr. Lena Calahorrano aus der Abteilung Mikrosimulation und Ökonometrische Datenanalyse des Fraunhofer FIT die Verteilungswirkungen und wesentlichen Fallstricke des Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer.
Die bestehende Steuersystematik für Eheleute steht immer wieder im Zentrum wirtschafts- und gleichstellungspolitischer Diskussionen. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht bei der Lohnsteuer die Überführung der Steuerklassenkombination III/V für verheiratete Paare in das Faktorverfahren vor. Diese Änderung soll zu mehr Fairness und wirtschaftlicher Unabhängigkeit bei der Lohnsteuerbelastung von Ehepaaren führen, ohne das Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer zu verändern.
Die Lohnsteuer entspricht bei Steuerpflichtigen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, einer Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die eigentliche Einkommensteuerschuld wird durch die Wahl der Steuerklasse nicht beeinflusst. Ehepaare haben jedoch die Möglichkeit, statt der symmetrischen Steuerklassenkombination IV/IV, bei der die jeweilige Lohnsteuer wie bei Unverheirateten und Singles berechnet wird, die asymmetrische Steuerklassenkombination III/V zu wählen. Hierbei unterliegt der Lohn der Person mit Steuerklasse III einer geringeren und der Lohn der Person mit Steuerklasse V einer höheren Grenzsteuerlast. Ehepaare mit unterschiedlich hohen Löhnen können ihre gemeinsame Lohnsteuerschuld minimieren, wenn die Person mit dem höheren Lohn Steuerklasse III wählt, allerdings indem die Lohnsteuerlast von der erst- zur zweitverdienenden Person umverteilt wird. Das Faktorverfahren stellt bereits seit 2010 eine Alternative zur Vorwegnahme des Splittingvorteils dar, wird aber aktuell nur wenig genutzt. Es baut auf der Steuerklasse IV auf und berücksichtigt bei ungleicher Einkommensverteilung den Splittingvorteil, indem es die Lohnsteuer beider Personen um den gleichen Anteil verringert.
In der aktuellen Ausgabe des Wirtschaftsdienstes untersucht ein Artikel von Judith Herrmann, Martin Teuber und Dr. Lena Calahorrano aus der Abteilung Mikrosimulation und Ökonometrische Datenanalyse die Verteilungswirkungen und wesentlichen Fallstricke der Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V und ihrer Überführung in das Faktorverfahrens. Die Autorinnen und der Autor erläutern anhand eines Beispiels detailliert die Wirkung des Faktorverfahrens. Anschließend analysieren sie, wie sich die geplante verbindliche Einführung des Faktorverfahrens gesamtwirtschaftlich und auf verschiedene Einkommensgruppen auswirkt. Entlastet würden mehrheitlich Zweitverdienende mit der bisherigen Steuerklasse V, belastet ausschließlich Personen in Steuerklasse III, in der Regel die Erstverdienenden. Aufgrund der durchschnittlich höheren Löhne von Personen in Steuerklasse III würde sich das Lohnsteueraufkommen im Einführungsjahr erhöhen. Ehepaare würden in Summe belastet. Diese Belastungen würden jedoch nicht dauerhaft bestehen, da auch bei Nutzung der Steuerklassenkombination III/V Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer fällig werden, sobald es zu Nachzahlungen in nennenswerter Höhe gekommen ist.
Schließlich werden einige Fallstricke aufgezeigt. Ein besonderer Fokus wird dabei auf Schwierigkeiten bei unterjähriger Beschäftigung gesetzt. Die Autorinnen und der Autor illustrieren, wie das Faktorverfahren in solchen Fällen zu unvorhergesehenen Steuerbelastungen führen kann und welche Maßnahmen möglicherweise notwendig wären, um diese Herausforderungen zu bewältigen.
Darüber hinaus beleuchtet der Artikel die praktische Umsetzung des Faktorverfahrens und diskutiert, welche administrativen Hürden bei der Einführung zu erwarten sind.
Der Artikel bietet somit wertvolle Einblicke und fundierte Analysen, die auch für die Politik von großer Bedeutung sind. Die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung sind für Entscheidungstragende auf verschiedenen Ebenen relevant und können wichtige Impulse für zukünftige Reformen geben.
Der vollständige Artikel ist in der aktuellen Ausgabe des Wirtschaftsdienstes zu finden:
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Dr. Lena Calahorrano
lena.calahorrano@fit.fraunhofer.de
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