Veröffentlicht am: | 20.03.2024 |
Veröffentlicht von: | Dr. Olaf Bartz Stiftung Akkreditierungsrat |
Kategorie: | Studium und Lehre Wissenschaftspolitik |
Der Akkreditierungsrat ist am 13./14.03.2024 zu seiner 120. Sitzung in Fulda zusammengekommen.
Er hat über 219 Anträge entschieden, von denen 209 auf Programmakkreditierungen mit insgesamt 527 Studiengänge entfallen sind. Nahezu allen Studiengängen bescheinigt der Akkreditierungsrat einen guten Qualitätsstandard. Lediglich bei zwei Studiengängen beabsichtigt er, die Akkreditierung aufgrund des Nichterfüllens von Auflagen zu widerrufen.
Zur Entscheidung lagen dem Akkreditierungsrat auch zehn Anträge auf Systemakkreditierung vor. Sieben Hochschulen können nun aufgrund einer erfolgreichen Erst- oder Reakkreditierung ihre Studiengänge über die kommenden acht Jahre eigenständig akkreditieren. Bei einem Antrag hat der Akkreditierungsrat eine erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen von Auflagenerfüllungen festgestellt, eine Hochschule hat für den Nachweis zur Erfüllung der Auflagen eine Nachfrist von sechs Monaten erhalten und einen weiteren Antrag hat der Akkreditierungsrat negativ beschieden.
Darüber hinaus hat der Akkreditierungsrat weitere Regelungen zum Beschwerde- und Einspruchsverfahrens getroffen.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
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Stiftung Akkreditierungsrat
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